Entsprechende Förderanträge für 2022 nimmt die Landesstelle noch bis zum 15. November 2021 entgegen. Darauf hat die zuständige Leiterin des Landesbibliothekszentrums Rheinland-Pfalz (LBZ), Dr. Annette Gerlach, hingewiesen. Die LBE gehört organisatorisch zum LBZ. Insgesamt stünden für 2022 voraussichtlich wie in den Vorjahren knapp 200.000 Euro an Mitteln zur Verfügung. Pro Antrag können maximal 15.000 Euro beantragt werden.
„Die Zerstörungen in den betroffenen Gebieten an der Ahr und im Trierer Raum sind kaum fassbar. Auch Bibliotheken, Archive und Museen in den Regionen sind betroffen. Teilweise wird erst in diesen Tagen klar, wie umfangreich die Beschädigungen und wie aufwändig die Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Objekte ist. Gerade zu den ehrenamtlichen Einrichtungen war der Kontakt oft erst nach Tagen und Wochen möglich. Die Versorgung und Betreuung der Menschen vor Ort war vorrangig. Deshalb wollen wir mit unserem Hinweis auf die Fördermöglichkeiten der LBE alle die Institutionen ansprechen, die ihre Bücher und Dokumente noch sichten und Hilfe brauchen“, so Dr. Gerlach.
Im Zentrum der Arbeit der Landesstelle steht der Originalerhalt schriftlichen Kulturguts. Förderfähig sind hierbei:
1. Konservierungsmaßnahmen (Trockenreinigung/Erwerb altersbeständiger Verpackungen)
2. Restaurierungsmaßnahmen (z.B. Einbandrestaurierung)
3. Sonstige Maßnahmen (z.B. externe fachliche Unterstützung durch eine Restauratorin oder einen Restaurator)
Beantragt werden können maximal 15.000 Euro. Der Eigenanteil beträgt zurzeit 10 Prozent der Gesamtsumme.
Die Anträge müssen der LBE bis spätestens 15. November in Papierform vorliegen.
Dazu gibt es auf der LBE-Webseite das aktuelle Antragformular und weitere Informationen.