Landesförderung für Öffentliche Bibliotheken
Grundlagen der Landesförderung
© LBZ

Die Landesförderung für Öffentliche Bibliotheken basiert auf der "Verwaltungsvorschrift zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz" (pdf-Datei) vom 9.12.2011 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
Die konkreten Fördermaßnahmen und das Förderverfahren sind in einer darauf basierenden "Richtlinie zur Verwaltungsvorschrift" (pdf-Datei) ausführlich beschrieben. Diese wird ergänzt durch eine Erweiterung der Richtlinie: Pilotprojekt zur Ergänzung zur Richtlinie des Landesbibliothekszentrums Rheinland-Pfalz (LBZ) zur Verwaltungsvorschrift (VV), (pdf-Datei).
Vorrangige Ziele der Landesförderung
- Aufbau eines leistungsfähigen Bibliotheksnetzes im Land
- quantitativer und qualitativer Auf- und Ausbau von hauptberuflich-fachlich geleiteten öffentlichen Bibliotheken in mittleren und großen Gemeinden
- Stärkung der Leistungsfähigkeit ehrenamtlich geleiteter Bibliotheken in kleinen Gemeinden
- Stärkung der systematischen Sprach- und Leseförderung der Bibliotheken sowie der Bildungspartnerschaft von Bibliotheken mit Schulen und Kindergärten
- Förderung der Kooperation und Vernetzung
- Systematische Fort- und Weiterbildung der Bibliothekskräfte
Förderkriterien
Bibliotheken, die für die genannten und ähnlichen Maßnahmen gefördert werden wollen, müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
- EDV-Ausstattung mit leistungsfähiger Bibliothekssoftware
- Öffentlicher Internet-Zugang für Kundinnen und Kunden
- Interner Internet-Zugang und E-Mail-Account
- Erwerbungsmittel für mind. 5 Prozent Erneuerungsquote (Hinweise zur Berechnung der Erneuerungsquote, pdf-Datei)
- Öffnungsstunden pro Woche:
- bei hauptberuflich geleiteten Bibliotheken: mind. 20 Stunden
- bei ehrenamtlich- oder nebenberuflich geleiteten Bibliotheken: Mind. 6 Stunden an mind. 2 Tagen
Beispiele für Fördermaßnahmen
- Ersteinrichtung und Erweiterung von Bibliotheken
- Neugestaltung der Bibliothek wie z. B. Lesecafé, Zeitschriftenleseecke, Aufbau einer Lernzone für Schüler, Bibliotheksbereich für Beruf und Ausbildung, Lesetreppe oder Vorlesezeit
- Neue Bibliotheksangebote wie z. B. Medienboxen für Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime- Konsolenspiele; Angebote für Geflüchtete; Aufbau einer Eltern-Kind-Bibliothek; Aufbau eines Vorlesepatenprojekts oder Bücher für TING oder Tiptoi
- Innovative Bibliothekstechnik wie z. B. RFID und Selbstverbuchung; Medienrückgabebox (24-Stunden-Rückgabe); Bibliotheksportal mit erweiterten Funktionen für die Kunden oder Ausstattung für "Makerspace" oder "E-Circle"
- Gemeinschaftsprojekte mit anderen Bibliotheken wie z. B. Leihringe mit Konsolenspielen oder Seniorenboxen
Für die Antragstellung/Abwicklung gelten folgende Antragsfristen:
- 01.04. des jeweiligen Jahres für kommunales Bibliotheken
- 01.03. des jeweiligen Jahres bei kirchlichen Bibliotheken über ihre zuständige kirchliche Fachstelle
Kontakt
Kontaktformular "Beratung für Öffentliche Bibliotheken"
Abteilungsleitung
Claudia Holzmann
LBZ / Landesbüchereistelle
Monika Soine
Telefon: 0261 91500-311
Marie-Isabel Brauckhoff
Telefon: 06321 3915-33
Download
Verwaltungsvorschrift "Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz" (pdf-Datei)
Richtlinie zur Verwaltungsvorschrift (pdf-Datei)
Erweiterung der Richtlinie: Pilotprojekt zur Ergänzung zur Richtlinie des LBZ zur Verwaltungsvorschrift, (pdf-Datei).
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
-ANBest-P (pdf-Datei)
-ANBest-K (pdf-Datei)
Hinweise zur Erneuerungsquote Stand 12/2025 (pdf-Datei)
Arbeitshilfe
Weitere Fördermaßnahmen, Antragsfristen und -Formulare
Projekte
Zum Aufbau leistungsfähiger öffentlicher Bibliotheken stehen der Landesbüchereistelle im LBZ in begrenztem Umfang Fördermittel zur Verfügung.
Als Projekte können gefördert werden:
- Pilotprojekte
Aufbau von Bibliotheken der Grundversorgung (mindestens 10.000 Medien, hauptamtlich-fachliche Leitung, mindestens 20 Öffnungsstunden in der Woche und ausreichender Erwerbungsetat für die Aktualisierung des Medienbestandes). - Bildungspartner Bibliothek: Förderung von Schulbibliothekarischen Arbeitsstellen an Öffentlichen Bibliotheken
- Einzel- und Gemeinschaftsprojekte, z.B. Neugründung oder -aufbau einer Bibliothek, Gründung von Leihringen, verbesserter Service und neue Dienstleistungen.
Formulare:
- Antragsformular Landesförderung kommunale Bibliotheken (Word-Vorlage)
Antragsfrist: bis spätestens 01. April des jeweiligen Jahres bei der Landesbüchereistelle einzureichen - Antrag auf Inanspruchnahme der Zuwendung (Word-Vorlage)
- Verwendungsnachweis Einzel- und Gemeinschaftsprojekte (Word-Vorlage)
Sachbericht zum Verwendungsnachweis (Word-Vorlage)
EDV-Förderung
Der Einsatz von EDV-Verwaltung und Internet gehört heute selbst in kleinen Bibliotheken zur Grundausstattung. Sie stellt eine wesentliche Vereinfachung der Bibliotheksverwaltung dar (z.B. kein aufwändiges Führen von Zettelkatalogen mehr nötig, einfaches Einspielen der Mediendaten bei Austauschbeständen aus der Ergänzungsbücherei etc.) und ist die Voraussetzung zur Teilnahme am heute üblichen Informationsaustausch über Internet und E-Mail. Viele Informationen, auch von Seiten des Landesbibliothekszentrums, sind mittlerweile nur noch auf diesem Weg zugänglich.
Bei der Neueinführung eines solchen Einplatz-EDV-Systems inkl. Internet erhalten ehren-/ nebenamtlich geleitete öffentliche Bibliotheken die Software kostenlos (Wert ca. 1.200,– Euro). Die vom LBZ empfohlene Hardware muss vom Träger beschafft werden.
Formulare:
- Antrag auf EDV-Förderung (Word-Vorlage)
- Verwendungsnachweis EDV-Förderung (Word-Vorlage)
- Antrag Web-Opac-Förderung (Word-Vorlage)
Projekte
Zum Aufbau leistungsfähiger öffentlicher Bibliotheken stehen der Landesbüchereistelle im LBZ in begrenztem Umfang Fördermittel zur Verfügung.
Als Projekte können gefördert werden:
- Pilotprojekte
Aufbau von Bibliotheken der Grundversorgung (mindestens 10.000 Medien, hauptamtlich-fachliche Leitung, mindestens 20 Öffnungsstunden in der Woche und ausreichender Erwerbungsetat für die Aktualisierung des Medienbestandes). - Bildungspartner Bibliothek: Förderung von Schulbibliothekarischen Arbeitsstellen an Öffentlichen Bibliotheken
- Einzel- und Gemeinschaftsprojekte, z. B. Neugründung oder -aufbau einer Bibliothek, Gründung von Leihringen, verbesserter Service und neue Dienstleistungen.
Formulare:
- Antragsformular für kirchliche Bibliotheken (Word-Vorlage)
Antragsfrist: bis spätestens 01. März des jeweiligen Jahres bei den kirchlichen Fachstellen einzureichen - Antrag auf Inanspruchnahme der Zuwendung (Word-Vorlage)
- Verwendungsnachweis Einzel- und Gemeinschaftsprojekte (Word-Vorlage)
- Sachbericht zum Verwendungsnachweis (Word-Datei)
Förderung:
Auch 2026 wird es wieder eine Förderung des Lesesommers von 400 € für Bibliotheken geben, die mindestens 400 € an Eigenmitteln einsetzen.
Bibliotheken, welche auch am Vorlese-Sommer teilnehmen, können bis zu 25 Prozent des Lesesommer-Etats (Eigenmittel + Förderung) für den Vorlese-Sommer einsetzen.
Bei höheren Eigenmitteln kann auch eine höhere Förderung von 600 € oder € 800 € beantragt werden.
Hierfür gelten entsprechend weitere Förderkriterien, wie Öffnungszeiten, beworbene Schulen u. a.
Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Förderung hängt neben den Förderkriterien von der Anzahl der Anträge und den zur Verfügung stehenden Fördermitteln ab.
Für kleine Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern kann auch schon eine Förderung mit einem Einsatz von 200 € Eigenmitteln beantragt werden.
Eine Teilnahme am Lesesommer ist auch ohne Förderung möglich.
Für alle Lesesommer-Bibliotheken gelten die Grundprinzipien (pdf-Datei) des Lesesommers, die Sie bei Teilnahme anerkennen und beachten müssen (unabhängig von einer Landesförderung).
Anmeldung und Materialbestellung:
Alle relevanten Unterlagen (Förderkriterien, Anmeldung, Zeitplan, Materialliste) zur Anmeldung und Förderung für den Lesesommer, finden Sie digital auf unserer Webseite www.lesesommer.de .
Formulare:
Antragsformular 2026 (kommunale und kirchliche Bibliotheken)
- Antragsformular für den Lesesommer (pdf-Datei)
Antragsfrist: spätestens bis 15.02. des jeweiligen Jahres bei der Landesbüchereistelle einreichen - Antrag auf Inanspruchnahme der Zuwendung (Word-Vorlage)
- Verwendungsnachweis (Word-Vorlage)
- Grundprinzipien des Lesesommers (pdf-Datei)
Der Vorlese-Sommer Rheinland-Pfalz startet wie der Lesesommer Rheinland-Pfalz am 16.06.2026. Wie der Name schon vermuten lässt, dreht sich beim Vorlese-Sommer alles um das VORlesen: Wer sich drei Bücher vorlesen lässt und dazu ein selbst gemaltes Bild in der Bücherei abgibt, erhält eine Urkunde und hat die Chance, tolle Preise zu gewinnen. Teilnehmen dürfen alle Kita-Kinder mit ihren jeweiligen Lieblingsvorlesern (ganz egal ob Mama oder Papa, Oma oder Opa, der große Bruder, der/die Vorlesepate/in aus dem Kindergarten …).
Alle Infos unter www.vorlese-sommer.de .