Landesförderung für Öffentliche Bibliotheken

Grundlagen der Landesförderung

Rheinland-Pfalz in der Mitte, außen Zugriffe darauf

Die Landesförderung für Öffentliche Bibliotheken basiert auf der "Verwaltungsvorschrift zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz" (pdf-Datei) vom 9.12.2011 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
Die konkreten Fördermaßnahmen und das Förderverfahren sind in einer darauf basierenden "Richtlinie zur Verwaltungsvorschrift" (pdf-Datei, 4 MB) vom 08.12.2014 ausführlich beschrieben.

Vorrangige Ziele der Landesförderung

  • Aufbau eines leistungsfähigen Bibliotheksnetzes im Land
  • quantitativer und qualitativer Auf- und Ausbau von hauptberuflich-fachlich geleiteten öffentlichen Bibliotheken in mittleren und großen Gemeinden
  • Stärkung der Leistungsfähigkeit ehrenamtlich geleiteter Bibliotheken in kleinen Gemeinden
  • Stärkung der systematischen Sprach- und Leseförderung der Bibliotheken sowie der Bildungspartnerschaft von Bibliotheken mit Schulen und Kindergärten
  • Förderung der Kooperation und Vernetzung
  • Systematische Fort- und Weiterbildung der Bibliothekskräfte

Förderkriterien

Bibliotheken, die für die genannten und ähnlichen Maßnahmen gefördert werden wollen, müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:

  • EDV-Ausstattung mit leistungsfähiger Bibliothekssoftware
  • Öffentlicher Internet-Zugang für Kundinnen und Kunden
  • Interner Internet-Zugang und E-Mail-Account
  • Erwerbungsmittel für mind. 5 Prozent Erneuerungsquote (Hinweise zur Berechnung der Erneuerungsquote, pdf-Datei)
  • Öffnungsstunden pro Woche:
    - bei hauptberuflich geleiteten Bibliotheken: mind. 20 Stunden
    - bei ehrenamtlich- oder nebenberuflich geleiteten Bibliotheken: Mind. 6 Stunden an mind. 2 Tagen

Beispiele für Fördermaßnahmen

  • Ersteinrichtung und Erweiterung von Bibliotheken
  • Neugestaltung der Bibliothek wie z. B. Lesecafé, Zeitschriftenleseecke, Aufbau einer Lernzone für Schüler, Bibliotheksbereich für Beruf und Ausbildung, Lesetreppe oder Vorlesezeit
  • Neue Bibliotheksangebote wie z. B. Medienboxen für Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime- Konsolenspiele; Angebote für Geflüchtete; Aufbau einer Eltern-Kind-Bibliothek; Aufbau eines Vorlesepatenprojekts oder Bücher für TING oder Tiptoi
  • Innovative Bibliothekstechnik wie z. B. RFID und Selbstverbuchung; Medienrückgabebox (24-Stunden-Rückgabe); Bibliotheksportal mit erweiterten Funktionen für die Kunden oder Ausstattung für "Makerspace" oder "E-Circle"
  • Gemeinschaftsprojekte mit anderen Bibliotheken wie z. B. Leihringe mit Konsolenspielen oder Seniorenboxen

Für die Antragstellung/Abwicklung gelten folgende Antragsfristen:

  • 15.04. des jeweiligen Jahres für kommunales Bibliotheken
  • 15.03. des jeweiligen Jahres bei kirchlichen Bibliotheken über ihre zuständige kirchliche Fachstelle

Kontakt

Kontaktformular "Beratung für Öffentliche Bibliotheken"

Abteilungsleitung
Claudia Holzmann

LBZ / Landesbüchereistelle

Sieglinde Schu
Telefon: 0261 91500-310

Monika Soine
Telefon: 0261 91500-311

Marie-Isabel Brauckhoff
Telefon: 06321 3915-33

Download

Verwaltungsvorschrift "Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz" (pdf-Datei)

Richtlinie zur Verwaltungsvorschrift (pdf-Datei, 4 MB)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen 
-ANBest-P (pdf-Datei) 
-ANBest-K  (pdf-Datei)

Hinweise zur Erneuerungsquote Stand 1/2023 (pdf-Datei)

Weitere Fördermaßnahmen, Antragsfristen und -Formulare

Projekte

Zum Aufbau leistungsfähiger öffentlicher Bibliotheken stehen der Landesbüchereistelle im LBZ in begrenztem Umfang Fördermittel zur Verfügung.
Als Projekte können gefördert werden:

  • Pilotprojekte
    Aufbau von Bibliotheken der Grundversorgung (mindestens 10.000 Medien, hauptamtlich-fachliche Leitung, mindestens 20 Öffnungsstunden in der Woche und ausreichender Erwerbungsetat für die Aktualisierung des Medienbestandes).
  • Bildungspartner Bibliothek: Förderung von Schulbibliothekarischen Arbeitsstellen an Öffentlichen Bibliotheken
  • Einzel- und Gemeinschaftsprojekte, z.B. Neugründung oder -aufbau einer Bibliothek, Gründung von Leihringen, verbesserter Service und neue Dienstleistungen.
Formulare:
EDV-Förderung

Der Einsatz von EDV-Verwaltung und Internet gehört heute selbst in kleinen Bibliotheken zur Grundausstattung. Sie stellt eine wesentliche Vereinfachung der Bibliotheksverwaltung dar (z.B. kein aufwändiges Führen von Zettelkatalogen mehr nötig, einfaches Einspielen der Mediendaten bei Austauschbeständen aus der Ergänzungsbücherei etc.) und ist die Voraussetzung zur Teilnahme am heute üblichen Informationsaustausch über Internet und E-Mail. Viele Informationen, auch von Seiten des Landesbibliothekszentrums, sind mittlerweile nur noch auf diesem Weg zugänglich.

Bei der Neueinführung eines solchen Einplatz-EDV-Systems inkl. Internet erhalten ehren-/ nebenamtlich geleitete öffentliche Bibliotheken die Software kostenlos (Wert ca. 1.200,– Euro). Die vom LBZ empfohlene Hardware muss vom Träger beschafft werden.

Formulare: 

Projekte

Zum Aufbau leistungsfähiger öffentlicher Bibliotheken stehen der Landesbüchereistelle im LBZ in begrenztem Umfang Fördermittel zur Verfügung.

Als Projekte können gefördert werden:

  • Pilotprojekte
    Aufbau von Bibliotheken der Grundversorgung (mindestens 10.000 Medien, hauptamtlich-fachliche Leitung, mindestens 20 Öffnungsstunden in der Woche und ausreichender Erwerbungsetat für die Aktualisierung des Medienbestandes).
  • Bildungspartner Bibliothek: Förderung von Schulbibliothekarischen Arbeitsstellen an Öffentlichen Bibliotheken
  • Einzel- und Gemeinschaftsprojekte, z. B. Neugründung oder -aufbau einer Bibliothek, Gründung von Leihringen, verbesserter Service und neue Dienstleistungen.
Formulare:

Grafische Darstellung eines grünen Monsters auf gelben Hintergrund
Plakat Lesesommer 2024

Bitte beachten Sie: Damit möglichst viele Bibliotheken beim Lesesommer mitmachen können, haben wir die Kriterien für die Öffnungszeiten in den Sommerferien erweitert. Bitte lesen Sie dazu auch die Erläuterungen im Förderantrag/Anmeldeformular.

Bibliotheken, die eine Landesförderung beantragen, müssen

  • während des Lesesommer-Zeitraumes an mindestens 2 Tagen pro Woche insgesamt 4 Stunden geöffnet sein.
    Ausnahme: In den Sommer-Schulferien muss die Bibliothek mindestens die Hälfte der Ferien an mindestens 2 Tagen pro Woche insgesamt 4 Stunden geöffnet sein oder während der gesamten Ferien durchgehend mindestens 2 Stunden pro Woche.
  • mindestens Eigenmittel in Höhe von 400,- Euro für den Kauf neuer Lesesommer-Bücher bereitstellen.
  • die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen von 6-16 Jahren ermöglichen. Selbst wenn die Bibliothek den Lesesommer nur für einen Teil der Altersgruppe bewirbt, sollte die Teilnahme der gesamten Altersspanne ermöglicht werden, ggf. mit Büchern aus dem vorhandenen Bestand.

Alle teilnehmenden Bibliotheken müssen sich - unabhängig von einer Landesförderung - an die landesweit geltenden Lesesommer-Grundprinzipien halten (siehe Förderantrag / Anmeldeformular).

Flyer Lesesommer 2024: folgt (pdf-Datei)

Weitere Infos unter www.lesesommer.de.

Formulare:

Antragsformular 2024 (kommunale und kirchliche Bibliotheken)

Ehren- und nebenamtliche Bibliotheken, die bei der Einarbeitung der Bücher für den LESESOMMER Unterstützung benötigen, setzen sich bitte bis spätestens 30. April mit der zuständigen Landesbüchereistelle in Verbindung.

Zwei blaue Monster vor orangefarbigem Hintergrund
Plakat zum Vorlese-Sommer 2024

2022 startete erstmals der Vorlese-Sommer, welcher zeitgleich zum Lesesommer Rheinland-Pfalz stattfindet. Wie der Name schon vermuten lässt, dreht sich beim Vorlese-Sommer alles um das VORlesen: Wer sich drei Bücher vorlesen lässt und dazu ein selbstgemaltes Bild in der Bücherei abgibt, erhält eine Urkunde und hat die Chance, tolle Preise zu gewinnen. Teilnehmen am Vorlese-Sommerdürfen alle Kita-Kinder mit ihren jeweiligen Lieblingsvorlesern (ganz egal ob Mama oder Papa, Oma oder Opa, der große Bruder, der/die Vorlesepate/in aus dem Kindergarten …).
Weitere Infos unter www.vorlese-sommer.de

Formulare

Antragsformular 2024 (kommunale und kirchliche Bibliotheken)

Das neue Sonderförderprogramm „Öffentliche Bibliotheken – Orte der Gesellschaft“ soll Öffentlichen Bibliotheken gezielt beim Aufbau oder der Weiterentwicklung der Ortes Bibliothek unterstützen, durch funktionale und ansprechende Einrichtung, durch Erschließung und Gestaltung neuer Ausleih- und Veranstaltungsangebote oder auch durch eine Erweiterung des Zugangs zum Angebot der Bibliothek.

Hier finden Sie Informationen zum neuen Sonderförderprogramm: "Öffentliche Bibliotheken – Orte der Gesellschaft".