Vorgehen bei Problemen/Verzögerungen
Die Zeit wird knapp, der Auftrag verteuert sich. Hier ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der LBE wichtig, um gemeinsam eine Lösung zu finden, damit Ihr Projekt erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann.
Auf Grund personeller Ausfälle oder organisatorischer Probleme verzögert sich das beantragte Projekt. Was müssen Sie in einem solchen Fall tun?
Sobald sich eine Verzögerung abzeichnet, verständigen Sie bitte umgehend die LBE. In Rücksprache mit unserer Verwaltung prüfen wir, inwiefern eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums für Ihr Projekt möglich ist. Bei Bewilligung einer Verlängerung erhalten Sie einen Änderungsbescheid, in dem die neue Frist festgelegt ist.
Im Rahmen einer Begutachtung durch eine Restauratorin oder eines Restaurators kann das Ausmaß von Schäden und der daraus resultierende Arbeitsaufwand unter Umständen nicht 100% eingeschätzt werden. Daher kann es dazu kommen, dass während der Reinigung/Restaurierung bisher unentdeckte Schäden/Probleme auftreten, die zu einer Ausweitung der Arbeiten und damit auch zu einer Kostensteigerung führen können.
Umgekehrt können aber auch notwendige Arbeiten als zu aufwendig und damit zu teuer eingeschätzt worden sein und es stellt sich im Lauf der Arbeiten heraus, dass die Maßnahmen doch erheblich günstiger sind als im Angebot angegeben.
In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie sich bei absehbaren Änderungen der Kosten im Vergleich zu den im Antrag angegebenen Kosten mit der LBE in Verbindung setzen, damit ggf. Anpassungen vorgenommen werden können. Mehrkosten müssen immer aus den Eigenmitteln des Antragstellers übernommen werden.
Bei einer Reduzierung der Gesamtkosten sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- die Gesamtkosten reduzieren sich, sind aber immer noch höher als die ausgezahlten Landesmittel = okay. Es müssen keine Fördermittel zurückgezahlt werden, der Anteil der Eigenmittel darf reduziert werden.
- die Gesamtkosten reduzieren sich in einem derartigen Umfang, dass sie die Höhe der ausgezahlten Landesmittel unterschreiten = Meldung an die LBE erforderlich zur Besprechung der Option einer Teilrückzahlung der Landesmittel.
Kontakt zur Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz
Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz
- Dr. Annette Gerlach
Telefon: 0261 91500-100 - Friederike Kaulbach
Telefon: 0261 91500-120 - Arlett Kost-Mahle
Telefon: 0261 91500-121
E-Mail: lbe(at)lbz.rlp.de