Aktuelle Nachrichten von der LBE

Die LBE hat auf dieser Seite ihre Empfehlungen im Umgang mit Arsen-belasteten Büchern auf Basis der neuen Forschungsergebnisse aktualisiert.
 

Ergänzend zu dem Fahrplan für eine Bestandserhaltungskonzeption hat die LBE eine Checkliste erarbeitet, mit der Sie gezielt durch alle einzelnen Punkte einer Konzeption geführt werden.

Für das Förderjahr 2025 können wieder Fördermittel auf Bundesebene beantragt werden.
Frist für die Antragsstellung ist für die beiden Förderlinien: BKM-Sonderprogramm und KEK-Modellprojektförderung der 31.01.2025.

Beachten Sie bei der Antragstellung im Rahmen des BKM-Sonderprogramms: Diese Anträge müssen von der LBE erstgeprüft werden, bevor sie vom zuständigen Ministerium nach Berlin weitergeleitet werden. 
Die Anträge müssen der LBE daher digital und im Original bis zum 15.11.2024 vorliegen. 

Informationen zu den aktuell gültigen Formularen und weiteren Änderungen sind auf der Websesite der KEK zusammengestellt:
https://www.kek-spk.de/foerderung/aktuelles 
 

Ab sofort können sich Kultureinrichtungen um Mittel zur Notfallhilfe und -prävention aus dem Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur bewerben. Unterstützt wird der Fonds von der Kulturstiftung der Länder, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, dem Ministerium für Kunst und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz mit insgesamt 135.000 Euro.

Alle relevanten Informationen zu diesem Programm finden Sie unter folgendem Link: https://www.kulturstiftung.de/aktionsfonds-der-notfallallianz-kultur-unterstuetzt-kulturinstitutionen-antragstellung-ab-sofort-moeglich/ .

Ab August 2024 stellen wir den Versand des LBE-Newsletters um. 
Sie können sich ab Juli 2024 neu eintragen. Bisher verwendete E-Mailadressen werden nicht übertragen.

Wie gewohnt wird der LBE-Newsletter Sie informieren über: 

  • neue Angebote und Veröffentlichungen der Landesstelle Bestandserhaltung
  • das Landesförderprogramm Bestandserhaltung (Ergebnisse, Neuerungen) 
  • die Fortbildungsangebote der LBE sowie externer Anbieter 
  • Termine und Veranstaltungshinweise rund um das Thema Bestandserhaltung in RLP und darüber hinaus 
  • Neuigkeiten und Literaturhinweise 

Im Förderprogramm Bestandserhaltung gibt es ab 2025 einige Neuerungen, diese finden Sie in der "Übersicht was ist neu ab 2025" (PDF-Datei). Die Unterseite zum Förderprogramm ist noch nicht aktualisiert, dies erfolgt in diesem Monat.
Da eine Bestandserhaltungskonzeption u.a. für Förderanträge wichtig wird, stellen wir als erste Hilfestellung eine Handreichung zur Erstellung eines Solchen Dokuments ("Fahrplan für die Planung und Priorisierung" PDF-Datei) zur Verfügung.
Auch hierzu folgen weitere Informationen. Für das nächste Jahr wird zu diesem Thema eine Fortbildung geplant.

Ab dem 01.10.2023 startet ein Pilotprojekt für die Unterstützung bei der Erstversorgung eines Wasserschadens im Notfall. Um Verluste beim Kulturgut u.a. auch durch Schimmelbefall zu vermeiden und auch die Folgekosten möglichst niedrig zu halten, spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Je früher und schneller Sie aktiv werden, desto besser.

Was umfasst das neue Angebot?
Wir haben beim Bestandserhaltungsdienstleister Schempp 200lfd.m Tiefkühlkapazität (pro Schadensfall jeweils auf 5 Monate befristet) sowie die notwendige Menge an Verpackungsmaterial (für max. die 200lfd.m) reserviert für Einrichtungen, die sich im Schadensfall bei der LBE melden und dazu eine Vereinbarung abschließen.

Für die Tiefkühlkapazität und das Verpackungsmaterial entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn die betroffenen Bestände erst einmal eingefroren sind, ist die Gefahr eines Schimmelbefalls gebannt und Sie haben Zeit für die Planung der Folgemaßnahmen und die Finanzierung dieser gewonnen.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

  • Organisation der Abholung der Verpackungsmaterialien bei der Fa. Schempp
  • Organisation der Verpackung der Bestände am Schadensort durch Beauftragung eines Dienstleisters
  • Transport der verpackten Bestände zur Fa. Schempp
  • Einfrieren für die Zeit nach den 5 Monaten
  • Beauftragung notwendiger Folgemaßnahmen (Gefriertrocknung, Reinigung…)bei einem Dienstleister
  • Rücktransport der Bestände zur Einrichtung

Weitere Informationen, u.a. zur Meldung des Schadens, zum Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem LBZ finden Sie hier:
Erstversorgung nach einem (kleineren) Wasserschaden – Angebot der LBE (PDF-Datei)
Vereinbarung für Tiefkühlkapazität und Verpackungsmaterial für schriftliches Kulturgut im Fall von kleineren Wasserschäden (PDF-Datei)