Aktuelle Nachrichten von der LBE

Im Förderprogramm Bestandserhaltung gibt es ab 2025 einige Neuerungen, diese finden Sie in der "Übersicht was ist neu ab 2025" (PDF-Datei). Die Unterseite zum Förderprogramm ist noch nicht aktualisiert, dies erfolgt in diesem Monat.
Da eine Bestandserhaltungskonzeption u.a. für Förderanträge wichtig wird, stellen wir als erste Hilfestellung eine Handreichung zur Erstellung eines Solchen Dokuments ("Fahrplan für die Planung und Priorisierung" PDF-Datei) zur Verfügung.
Auch hierzu folgen weitere Informationen. Für das nächste Jahr wird zu diesem Thema eine Fortbildung geplant.

Die LBE hat auf dieser Seite ihre Empfehlungen im Umgang mit Arsen-belasteten Büchern auf der Basis der neuen Forschungsergebnisse aktualisiert.
Wenn der sowieso vorgeschriebene korrekte Umgang mit historischen Beständen erfolgt, geht von diesen Büchern keine Gefährdung aus, wie die Untersuchungen zeigen konnten.

In diesem Jahr werden 16 Einrichtungen mit insgesamt 100.000 Euro gefördert. Jeweils über 10.000 Euro erhalten darunter die Stadtarchive Bad Kreuznach und Nierstein, die Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz und die Stiftung der Görres-Bibliothek in Koblenz.

Zur Pressemitteilung 

Übersicht geförderte Einrichtungen Förderrunde 2024 Landesförderprogramm Bestandserhaltung:

  • Stadtarchiv Bad Kreuznach 
  • Museale Sammlungen Bad Neuenahr-Ahrweiler 
  • Arbeitsgemeinschaft Burg Waldeck e.V., Archiv 
  • Stadtarchiv Idar-Oberstein 
  • Stadtbibliothek Koblenz 
  • Bibliothek der Stiftung Staatliches Görresgymnasium Koblenz 
  • Stadtarchiv Lahnstein 
  • Gutenberg-Museum Mainz 
  • Martinus-Bibliothek Mainz 
  • Universitätsbibliothek Mainz 
  • Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz 
  • Geschichtsverein Nierstein e.V./ Stadtarchiv Nierstein
  • Evangelische Kirche der Pfalz, Bibliothek und Medienzentrale Speyer 
  • Bibliothek Abtei Marienstatt 
  • Bibliothek der Kath. Kirchengemeinde Vallendar St. Maria Magdalena 
  • Stadtarchiv Westerburg

Die begleitende, bebilderte Handreichung zum LBE-Notfallset, einer modularen Materialsammlung zur Erstversorgung kleinerer Wasserschäden, liegt nun zum Download (pdf-Datei) vor.

Die Handreichung informiert Sie über den Aufbau und die Verwendung der enthaltenen Materialien und liefert Informationen zu den Austauschrhythmen der Materialien. Ebenso finden Sie auch eine Literatur- und Linkzusammenstellung zu den Themen Notfallvorsorge und Notfallbewältigung (Auswahl).

Die ebenfalls vorhandenen Inhaltslisten der einzelnen Boxen des modularen Sets können Sie zur Zusammenstellung bzw. Ergänzung eigener Notfallboxen verwenden.

Bitte beachten Sie, dass es keine neue kostenfreie Verteilaktion des LBE-Notfallsets geben wird und dieses auch nicht bei der LBE zu beziehen ist. Fachfirmen bieten Notfallboxen an, die zu erwerben sind, wenn Sie nicht selbst Material einzeln zusammenstellen wollen.

Ab dem 01.10.2023 startet ein Pilotprojekt für die Unterstützung bei der Erstversorgung eines Wasserschadens im Notfall. Um Verluste beim Kulturgut u.a. auch durch Schimmelbefall zu vermeiden und auch die Folgekosten möglichst niedrig zu halten, spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Je früher und schneller Sie aktiv werden, desto besser.

Was umfasst das neue Angebot?
Wir haben beim Bestandserhaltungsdienstleister Schempp 200lfd.m Tiefkühlkapazität (pro Schadensfall jeweils auf 5 Monate befristet) sowie die notwendige Menge an Verpackungsmaterial (für max. die 200lfd.m) reserviert für Einrichtungen, die sich im Schadensfall bei der LBE melden und dazu eine Vereinbarung abschließen.

Für die Tiefkühlkapazität und das Verpackungsmaterial entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn die betroffenen Bestände erst einmal eingefroren sind, ist die Gefahr eines Schimmelbefalls gebannt und Sie haben Zeit für die Planung der Folgemaßnahmen und die Finanzierung dieser gewonnen.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

  • Organisation der Abholung der Verpackungsmaterialien bei der Fa. Schempp
  • Organisation der Verpackung der Bestände am Schadensort durch Beauftragung eines Dienstleisters
  • Transport der verpackten Bestände zur Fa. Schempp
  • Einfrieren für die Zeit nach den 5 Monaten
  • Beauftragung notwendiger Folgemaßnahmen (Gefriertrocknung, Reinigung…)bei einem Dienstleister
  • Rücktransport der Bestände zur Einrichtung

Weitere Informationen, u.a. zur Meldung des Schadens, zum Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem LBZ finden Sie hier:
Erstversorgung nach einem (kleineren) Wasserschaden – Angebot der LBE (PDF-Datei)
Vereinbarung für Tiefkühlkapazität und Verpackungsmaterial für schriftliches Kulturgut im Fall von kleineren Wasserschäden (PDF-Datei)