Abschluss des Projekts

Person mit Stift in der Hand am Schreibtisch

Die Maßnahmen wurden erfolgreich durchgeführt, die ausgewählten Bestände sind wieder bei Ihnen im Haus. Nun sind es nur noch wenige Schritte zum Abschluss der Förderung. Im Folgenden finden Sie neben Informationen zum Thema Verwendungsnachweis auch Handreichungen zur Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt.

Nach Überweisung der bewilligten Fördermittel (6 Wochen nach Zusendung des Bewilligungsbescheids) sind Sie als Projektverantwortlicher für die weitere Abwicklung des Projekts, auch in finanzieller Hinsicht zuständig.
D. h.: Sie beauftragen den Dienstleister und begleichen auch die Rechnung.

Bei dem für das Landesförderprogramm Anwendung findenden Nachweis handelt es sich um einen vereinfachten Verwendungsnachweis (pdf-Datei).
Der Verwendungsnachweis besteht dabei aus zwei Teilen.
1) Zahlenmäßiger Nachweis
2) Sachbericht
Beim zahlenmäßigen Nachweis geht es darum zu belegen, dass das Projekt finanziell wie geplant durchgeführt worden ist. Hierzu werden die Kosten lt. Zuwendungsbescheid den tatsächlichen Ausgaben gegenübergestellt. Die Kosten sollten möglichst übereinstimmen.

Beachten Sie: Kommt es auf Grund einer erheblichen Reduzierung der Gesamtkosten zu einer Abweichung bei den bewilligten Landesmitteln, so ist dies bereits bei Bekanntwerden der LBE mitzuteilen. In Rücksprache mit unserer Verwaltung prüfen wir, ob eine Rückzahlung der überschüssigen Landesmittel notwendig ist.

Zu berücksichtigen: ehrenamtliche Arbeit = Teil des Eigenanteils: Neben dem oben genannten Formular muss der LBE ein Nachweis der im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit erbrachten Stunden vorgelegt werden. Hierzu ist das bereitgestellte Formular zu verwenden. 

Beschreiben Sie zunächst die Ausgangssituation bei Projektbeginn.

  • Wie sieht die Schadenssituation des ausgewählten Bestands aus?
  • Welche Maßnahmen sollen auf dieser Basis durchgeführt werden? (mit Begründung)

Hauptbestandteil des Sachberichts ist eine Beschreibung der Projektaktivitäten.
Konkret heißt dies:

  • Welche Maßnahmen wurden von wem (Dienstleister), wann mit welchem Ziel/Effekt durchgeführt?
  • Ebenfalls sollte im Sachbericht resümiert werden, ob die im Antragsformular formulierten Ziele erreicht worden sind. Auch unvorhergesehene Änderungen, z.B. fielen die Maßnahmen auf Grund nachträglich entdeckter Schäden umfangreicher aus als geplant, sollten erwähnt werden.

Der Umfang sollte nicht mehr als eine DIN A-4 Seite betragen.
Sollte der im bereitgestellten Formular reservierte Platz für Ihren Sachbericht nicht ausreichen, verweisen Sie an dieser Stelle bitte auf eine separate Anlage.

Hier finden Sie eine Vorlage für die Projektdokumentation (Word-Datei)

Eine Projektdokumentation ist bei einer bewilligten Förderung lt. den Fördergrundsätzen vorgesehen. Diese muss analog zum Verwendungsnachweis bis zum 30.06. der LBE vorliegen. Zwecks Vereinfachung und auch Vereinheitlichung der Projektdokumentationen ist ab sofort die von der LBE bereitgestellte Vorlage für die Projektdokumentation (Word-Datei) zu verwenden.  

Warum eine Projektdokumentation?
  • Bewerbung und Bekanntmachen der Fördermöglichkeit und der Bandbreite der Fördermaßnahmen
  • Inspirieren Sie mit Ihrem erfolgreich durchgeführten Projekt andere Einrichtungen!  

Fotos:
2-3 Fotos, bitte separat als JPEG-Datei zuschicken, qualitativ sollten die Bilder über eine Auflösung von 300 dpi verfügen, damit wir diese auch in Printveröffentlichungen verwenden können.
Beachten Sie bitte: Geben Sie immer die Bildautorin, den Bildautor an, damit wir einen korrekten Nachweis erbringen können. Bei Bildern, die im Rahmen der Dokumentation eines Restaurierungsprojekts vom Dienstleister angefertigt wurden, muss eine schriftliche Bestätigung des Dienstleisters vorliegen, welche die Weiterverwendung ausdrücklich erlaubt. Die Bestätigung muss der LBE zusammen mit den Fotos zugeschickt werden.

Hinweis zur Verwendung der im Rahmen der Projektdokumentation zur Verfügung gestellten Fotos:
Mit der Einsendung stellen Sie uns Fotos und weitere Bildmaterialien kostenlos zur Verfügung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesstelle Bestandserhaltung, sowie durch das LBZ (wo die LBE angesiedelt ist) genutzt werden dürfen. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Bildmaterialien dürfen von uns ggf. per Bildbearbeitung bearbeitet werden. Die Autorinnen und Autoren stellen sicher, dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind und der Fotograf/die Fotografin sowie abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
 

Eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung wird bei einer Bewilligung vorausgesetzt. Dies ist auch in den Fördergrundsätzen (pdf-Datei) zum Förderprogramm enthalten.
Zur Öffentlichkeitsarbeit zählen Pressemitteilungen Ihrer Einrichtung und redaktionelle Beiträge in Print- und Onlinemedien.

Allgemein bei Veröffentlichungen zur Förderung zu beachten:
Bei allen Veröffentlichen (Print oder Online) ist explizit auf die Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz hinzuweisen.
Konkret sollte folgende Formulierung verwendet werden:
„Gefördert durch das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des Landesförderprogramms Bestandserhaltung.“

Die fachliche Begleitung des Förderprogramms erfolgt durch die Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz. Die LBE ist aber nicht der Förderer (Geldgeber).
Bitte verlinken Sie bei Online-Beiträgen auf die LBE-Webseite.

Print-Publikationen:
Der LBE ist nach Veröffentlichung ein Belegexemplar vorzulegen.

Digitaler Publikationen:
Bitte stellen Sie uns in diesen Fällen den Link oder (wenn vorhanden) das PDF-Dokument zur Verfügung. Auf diese können wir bei unseren Projektdokumentationen und im Pressespiegel dann direkt hinweisen.

Kontakt zur Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz

Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz

  • Dr. Annette Gerlach 
    Telefon: 0261 91500-100
  • Friederike Kaulbach
    Telefon: 0261 91500-120
  • Arlett Kost-Mahle
    Telefon: 0261 91500-121

E-Mail: lbe(at)lbz.rlp.de