Nach der Entscheidung

Geldmünzen und Kugelschreiber

Ihr Antrag wurde bewilligt, die Aufträge können nun vergeben werden. Welche Verantwortung haben Sie nun als Zuwendungsempfänger, was ist zu beachten? Auf diese und weitere Fragen finden Sie im Folgenden Antworten.

  1. Antragsstellung durch die Einrichtung – Abgabefrist für die Förderrunde ist der 15.11. eines Jahres
  2. Vorprüfung aller Anträge auf Vollständigkeit usw. durch die „Landesstelle Bestandserhaltung“
  3. Prüfung und Empfehlung des Beirates der Bestandserhaltung in RLP zur Förderung beantragter Projekte
  4. Entscheidung des zuständigen Ministeriums zur Vergabe der Mittel
  5. Versendung des Zuwendungsbescheides sowie Überweisung der Fördermittel an die geförderten Institutionen (6 Wochen nach Zusendung des Bescheids).
    Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann offiziell mit der Durchführung des beantragten Projekts begonnen werden. Vor Erhalt des Bescheids darf nicht mit den beantragten Maßnahmen begonnen werden bzw. diese beauftragt werden. Sollte dies etwa aus dem Verwendungsnachweis ersichtlich werden, so müssen die Landesfördermittel zurückgezahlt werden.
  6. Abwicklung des Auftrags durch die Institutionen
  7. Der Verwendungsnachweis muss von den Antragsstellern bis 30.06. des Folgejahres an die Landesstelle Bestandserhaltung geschickt werden. Adresse:
    Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz
    z. Hd. Frau Dr. Gerlach
    Bahnhofplatz 14
    56068 Koblenz

Der Antragssteller verpflichtet sich durch die Unterschrift im Antrag, dass der Eigenanteil in der notwendigen Höhe zur Verfügung steht. Sollte sich daran im Laufe des Projekts etwas ändern, muss die Landesstelle Bestandserhaltung umgehend informiert werden!

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann offiziell mit der Durchführung des beantragten Projekts begonnen werden. Vor Erhalt des Bescheids darf nicht mit den beantragten Maßnahmen begonnen werden bzw. diese beauftragt werden. Sollte dies etwa aus dem Verwendungsnachweis ersichtlich werden, so müssen die Landesfördermittel zurückgezahlt werden.

Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben der LBE.
Die Ablehnung eines beantragten Projekts kann unterschiedliche Gründe haben. In erster Linie kann dies natürlich fachliche Gründe haben, etwa, wenn die Nachhaltigkeit der beantragten Maßnahmen nicht gegeben ist. Aber auch formale Gründe, wie ein unvollständig oder nicht korrekt eingereichter Antrag können K.O.-Kriterien sein.
Aber auch eine Überzeichnung der Fördermittel, d.h. zu viele Anträge für die zur Verfügung stehenden Fördermittel, kann ein Grund für eine Ablehnung sein.
In allen genannten Fällen kann derselbe Antrag (unter Beachtung der Gültigkeit des Formulars/der Angebote) bei der nächsten Förderrunde erneut eingereicht werden, unter Umständen nach erfolgter Korrektur der problematischen Punkte. Gerne berät die LBE sie auch hierbei.

Aus verschiedenen Gründen kann es dazu kommen, dass ein beantragtes Projekt nur zum Teil gefördert werden kann, beispielsweise wenn die Anzahl der förderwürdigen Anträge die zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme übersteigt, aber auch, wenn aus fachlichen Gründen, nicht alle beantragten Maßnahmen für sinnvoll erachtet werden.

  1. Sie erhalten vor dem Zuwendungsbescheid ein Schreiben der LBE mit der Aufforderung, bis zu einem festgelegten Datum einen entsprechend geänderten Finanz- und Kostenplans zuzuschicken. Teilweise kann die Änderung der zur Verfügung gestellten Fördersumme auch mit fachlichen Auflagen verknüpft sein.
  2. Für die Erfassung des geänderten Kosten- und Finanzplans wird Ihnen eine separate Tabelle zur Verfügung gestellt. Beachten Sie, dass die Verwendung der Fördermittel transparent aufgeschlüsselt werden muss, d. h. welche Summe für welche Maßnahme/Posten vorgesehen ist. Hierzu ist u. U. die Vorlage eines geänderten Angebots/Kostenvoranschlags notwendig. Berücksichtigen Sie zudem die (mögliche) Änderung der Eigenmittel.
  3. Sollten sich durch die Teilförderung Bestandteile der beantragten Maßnahmen gegenüber der Angabe im Antrag verändern, so ist dies in der Anlage des geänderten Kosten- und Finanzplans zu erwähnen und vor allem auch fachlich zu begründen. Die LBE prüft solche etwaigen Änderungen und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt zur Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz

Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz

  • Dr. Annette Gerlach 
    Telefon: 0261 91500-100
  • Friederike Kaulbach
    Telefon: 0261 91500-120
  • Arlett Kost-Mahle
    Telefon: 0261 91500-121

E-Mail: lbe(at)lbz.rlp.de