| LBZ, Symposion

Jubiläumsveranstaltung “20+” der Webarchivierung in Rheinland-Pfalz mit Staatssekretär Jürgen Hardeck

Koblenz/Rheinland-Pfalz. Bereits seit Jahrhunderten sammeln Landesbibliotheken Bücher und Veröffentlichungen aus ihrer Region. Doch neben der analogen Welt ist die digitale Welt entstanden – wer „sammelt“ eigentlich das Internet?
Staatsekretär Prof. Dr. Jürgen Hardeck beim Grußwort vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Als eine der ersten Einrichtungen in Deutschland war hier 2004 das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz (LBZ) aktiv und baute gemeinsam mit dem Hochschulbibliothekszentrum in Köln (HBZ) einen digitalen Archivserver auf. Grund genug, die 20. Wiederkehr dieses Starts in die Zukunft mit einem mehrtägigen Jubiläumssymposion am 1. und 2. Juli in der Rheinischen Landesbibliothek (RLB) in Koblenz zu feiern.

Neben zahlreichen Fachleuten und Bibliotheksleitern aus der ganzen Bundesrepublik konnte die Leiterin des LBZ, Dr. Annette Gerlach, auch den Staatssekretär im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Prof. Dr. Jürgen Hardeck begrüßen. Übereinstimmend sprachen sich die Expertinnen und Experten dafür aus, mit dem Gesetzgeber gemeinsam nach Lösungen für mehr Rechtssicherheit bei der Datensammlung der Bibliotheken und Archive im Interesse der Allgemeinheit zu suchen.

In seinem Grußwort würdigte der Staatssekretär die damalige Entscheidung zum Aufbau eines Archivservers: „Der Archivserver edoweb des LBZ hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten maßgeblich dazu beigetragen, landeskundlich relevante Webseiten und elektronische Pflichtexemplare zu sammeln und dauerhaft für die Nachwelt zugänglich zu machen. Die damalige Rheinische Landesbibliothek gehörte bundesweit zu den ersten Landesbibliotheken, die sich dieser Aufgabe stellten. Der aktuelle Bestand umfasst 2.212 Webseiten, 1.998 laufende Zeitschriften, 8.848 Monographien und 44.368 Einzelobjekte. Ich bin überzeugt, dass der Archivserver edoweb und ähnliche Initiativen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Vielfalt und Authentizität der digitalen Welt zu bewahren. Auch für die Forschung sind sie ein unverzichtbarer Fundus.“

Über die Fragen der Speicherung und Sammlung digitaler Inhalte hatten sich die Fachleute der Rheinischen Landesbibliothek bereits seit Anfang des neuen Jahrtausends Gedanken gemacht – zusammen mit dem HBZ startete 2003 der Projektbetrieb, Ende desselben Jahres wurde das neue Angebot unter dem Namen „edoweb“ freigeschaltet. Der Name versteht sich als Akronym und steht für „Elektronische Dokumente und Webseiten (Rheinland-Pfalz)“. Ab dem Jahr 2004 war die RLB dann Teil des neu gegründeten Landesbibliothekszentrums. Das „edoweb“ wurde nach Schaffung aller rechtlichen Grundlagen der Archivserver für sämtliche Online-Veröffentlichungen des Landes. Mittlerweile sind dort weit über 2.000 Webseiten archiviert, die in regelmäßigem Turnus automatisiert neu eingesammelt werden.

Während des Symposions stellten zahlreiche Expertinnen und Experten aus Pflichtexemplarbibliotheken, Archiven und der Wissenschaft ihre Aktivitäten vor und berichteten über ihre Erfahrungen beim „Einsammeln“ von Webseiten und Social Media. Neben den Gastgebern kamen unter anderem Vertreter der Deutschen Nationalbibliothek, der Universitäts- und Landesbibliothek Münster, der Sächsischen Landesbibliothek, der Zentral- und Landesbibliothek Berlin, der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, der Ruhr-Universität Bochum, der Universität Trier, des Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg und Vertreter der Friedrich- Ebert-Stiftung nach Koblenz. Zudem konnte die Leiterin des „Hochschulbibliothekszentrums NRW“, Dr. Silke Schomburg, begrüßt werden. Das Hochschulbibliothekszentrum NRW hat zusammen mit dem LBZ diesen Dienst entwickelt und betreibt ihn technisch. 

In einer sich am zweiten Tag anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die rechtlichen Bedingungen, die trotz vorhandener gesetzlicher Grundlagen auf Bundes- und Landesebene nach wie vor zu Schwierigkeiten in der freien Bereitstellung von Inhalten für die Nutzerinnen und Nutzer führten, die diese bei Büchern gewohnt seien. Gleichzeitig war allen Beteiligten bewusst, dass rechtliche Regelungen, die einen freieren Zugang zu digitalen Inhalten ermöglichen, auch die berechtigten Interessen aller Beteiligten wie beispielsweise der Verlage und Autoren wahren müssten. Als Zwischenschritt könne hier die Einrichtung eines „virtuellen Lesesaals“ dienen, den nur angemeldete Nutzerinnen und Nutzer der jeweiligen Pflichtexemplarbibliotheken nutzen dürften, formulierte Dr. Annette Gerlach. 

Im Anschluss fasste Dr. Gerlach die Erwartungen zusammen: „Wir brauchen gesetzliche Lösungen, die es erlauben, die technischen Möglichkeiten für eine zeitgemäße Nutzung digitaler Sammlungen zu schaffen. Zukünftige Generationen benötigen ebenfalls die Quellen aus unserer Gegenwart. Dazu gehören auch digitale Dokumente und Webseiten“.

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