| LBZ, Digitales Pflichtexemplar

LBZ unterstützt "Bonner Erklärung": Eine zeitgemäße Nutzung der digitalen Pflichtsammlungen ermöglichen!

Die Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken im Deutschen Bibliotheksverband fordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Pflichtsammlungen so weiterzuentwickeln, dass sie den Anforderungen der digitalen Welt gerecht werden. Während das Prinzip des Pflichtexemplars den Erhalt gedruckter Werke sicherte, reichen die aktuellen gesetzlichen Regelungen für digitale Publikationen nicht mehr aus. Digitale Medien wie Webseiten, Blogs und Social Media sind oft nur eingeschränkt nutzbar, da die Nutzung meist auf den physischen Lesesaal beschränkt ist.
Person mit Tablet in den Händen steht vor Bücherregal

Ziel ist es, digitale Pflichtsammlungen ähnlich wie gedruckte Werke zugänglich zu machen, z. B. über einen „digitalen Lesesaal“ im Fernzugriff für registrierte Nutzer. Dies soll auch die Informationsbarrierefreiheit und die Versorgung im ländlichen Raum verbessern.

Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz sammelt seit über 20 Jahren neben den gedruckten Pflichtexemplaren auch die Online-Publikationen und Webseiten aus der Region, um sie dauerhaft zu erhalten. Um die Nutzung dieser digitalen Pflichtsammlungen entsprechend den technischen Möglichkeiten und den Erwartungen der Gegenwart anzupassen, unterstützt das LBZ die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken im Deutschen Bibliotheksverband:

Bonner Erklärung – eine zeitgemäße Nutzung der digitalen Pflichtsammlungen ermöglichen!

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