„Wir freuen uns, dass wir wieder für unsere Besucherinnen und Besucher vor Ort da sein können, ein Arbeiten in den Bibliotheken wieder möglich ist“, so die Leiterin des LBZ, Dr. Annette Gerlach. Dazu habe man einen internen Stufenplan entwickelt, um jeweils auf wechselnde Rahmenbedingungen reagieren zu können. Bei einer Inzidenz unter 50 stünden die Rheinische Landesbibliothek (RLB) in Koblenz, die Pfälzische Landesbibliothek (PLB) in Speyer und Bibliotheca Bipontina in Zweibrücken dem Publikum offen. Auch ein Arbeiten vor Ort sei möglich. Bei einer längeren Inzidenz über 50 kehre man wieder zum Abholservice zurück. „Wer den Arbeitsort dann weiter nutzen will, muss zuvor einen Termin ausmachen. Bei einer Inzidenz über 100 streichen wir das Arbeitsangebot vor Ort und bieten den Abholservice zu eingeschränkten Zeiten an“, erläutert Dr. Gerlach weiter.
Öffnungszeiten ab 15. März 2021
RLB Koblenz: Montag bis Mittwoch 10-16 Uhr, Donnerstag 10-18 Uhr, Freitag 10-16 Uhr, Samstag 10-13 Uhr
PLB Speyer: Montag bis Freitag 9-18 Uhr, Samstag 9-12 Uhr
Bibliotheca Bipontina Zweibrücken: Montag bis Freitag 8-12.30 Uhr und 13.30-15 Uhr
Die Zahl der Personen, die sich in den LBZ-Bibliotheken aufhalten dürfen, bleibt dabei weiterhin beschränkt. Es findet eine Zugangskontrolle statt, um die Nutzung des Arbeitsorts Bibliothek zu regeln.
Die Möglichkeiten zum Arbeiten vor Ort sind an den drei Standorten aktuell unterschiedlich. In Koblenz ist die Zahl der Arbeitsplätze wegen der Umbauarbeiten im Obergeschoß sehr reduziert. Auch in Zweibrücken ist das Platzangebot eingeschränkt. Daher müssen die Kundinnen und Kunden dort einen Platz vorab reservieren. Dies gilt auch für die Nutzung der historischen Bestände des LBZ: Auch hier ist im Kontakt mit der jeweiligen Bibliothek die Bestellung vorab abzuklären.
RLB Koblenz: info.rlb(at)lbz-rlp.de
PLB Speyer: info.plb(at)lbz-rlp.de
Bipontina Zweibrücken: bipontina(at)lbz-rlp.de
Darüber hinaus gilt ein generelles Betretungsverbot für alle Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, sich selbst in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, oder die typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.
Weitere Informationen zum Serviceangebot des LBZ unter: www.lbz.rlp.de