Lernen und Arbeiten ist vor Ort wieder möglich. „Wir wollen einen fast normalen Service für unsere vielen Kundinnen und Kunden gerade zum Schulbeginn anbieten. Vorbehaltlich der Entwicklung in den nächsten Tagen werden wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gehen. Das ist auch ein Verdienst der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die viel Vorarbeit geleistet haben“, so die Leiterin des LBZ, Dr. Annette Gerlach. Gleichzeitig gelten in der Rheinischen Landesbibliothek (RLB Koblenz) und in der Pfälzischen Landesbibliothek (PLB Speyer) verlängerte Öffnungszeiten:
RLB Koblenz: Montag bis Freitag 10 – 18 Uhr, Samstag 10 – 13 Uhr
PLB Speyer: Montag bis Freitag 9 – 18 Uhr, Samstag 9 – 12 Uhr
Die Öffnungszeiten in der Bibliotheca Bipontina in Zweibrücken bleiben gleich:
Montag bis Freitag: 8 – 13 Uhr und Montag, Mittwoch, Freitag: 14 – 17 Uhr
Wer ab Montag in den LBZ-Bibliotheken lernen will, wird an den Arbeitsplätzen mit Rot-GrünSchildern darauf hingewiesen, ob ein Arbeitsplatz benutzt werden kann (grün) oder bereits genutzt wurde (rot). Am Arbeitsplatz besteht keine Maskenpflicht, ansonsten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. In der Rheinischen Landesbibliothek ist mit Auflagen auch das Erdgeschoss (reduzierte Anzahl an Sitzplätzen, Zugang zu den Vitrinen und Regalen mit Beschränkung auf eine Person) wieder nutzbar. In Koblenz und Speyer stehen auch Kopiergeräte und Aufsichtsscanner zur Verfügung.
Dabei bleibt die Zahl der Personen, die sich in den LBZ-Bibliotheken aufhalten dürfen weiterhin beschränkt. Es findet eine Zugangskontrolle der Anzahl von gleichzeitigen Besuchern für den Arbeitsort Bibliothek statt.
Wichtig auch: Ab dem 17. August können Leihfristen wie es die Benutzungsordnung vorsieht nur noch dreimal verlängert werden. Empfohlen wird die Reservierung eines Internetarbeitsplatzes, da nur beschränkte Plätze zur Verfügung stehen. Wer die historischen
Bestände des LBZ nutzen will, sollte vor einer Bestellung mit der jeweiligen Bibliothek Kontakt aufnehmen, um dies abzuklären.
RLB Koblenz: info.rlb(at)lbz-rlp.de
PLB Speyer: info.plb(at)lbz-rlp.de
Bipontina Zweibrücken: bipontina(at)lbz-rlp.de
Es gilt ein generelles Betretungsverbot für alle Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen.
Weitere Information zum Serviceangebot des LBZ unter: www.lbz.rlp.de