Planung und Antragstellung

Notizbuch und Bleistift

Bei der Projektplanung für die Antragstellung gibt es einiges zu beachten. Wir haben für Sie untenstehend Informationen von der Bestandsauswahl über die notwendigen Ressourcen zusammengestellt.

Das Förderprogramm hat vorrangig historische Bibliotheks- und Archivbestände im Blick, also Akten, Bücher u.ä. Das sind zum einen alle Bücher, die vor 1850 erschienen sind, dazu Nachlässe, Raritäten (auch jüngeren Datums), geschlossene Sammlungen u.ä.
Wichtig ist eine gut durchdachte Priorisierung bei der Auswahl der Bestände, d.h. warum soll gerade dieser Teilbestand/dieses Objekt vorrangig behandelt werden. 
Die Grundlage für eine sinnvolle Priorisierung stellt eine systematische Schadenserfassung dar. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Handreichung zur Erstellung einer Bestandserhaltungskonzeption (pdf-Datei). 

a) Schadenssituation: hier vor allem schnellfortschreitende Schäden und solche, die potenziell gesundheitsgefährdend sind. Hierzu zählen u.a. Schimmelbefall und starke Verschmutzung. 
b) Intrinsischer Wert der Bestände/des Objekts: Was macht das Objekt/den Teilbestand so besonders und erhaltenswert? Dies können z.B. handschriftliche Eintragungen sein, aber auch eine besondere Einbandgestaltung oder auch eine besondere Provenienz (z.B. Bibliothek eines bekannten Dichters). 
c) Objekt/Bestände werden häufig nachgefragt: Daher muss garantiert werden, dass diese Bestände weiterhin erhalten bleiben und es nicht zu einer Benutzungssperre auf Grund des schlechten Zustands kommt. 

Die Auswahl der notwendigen Maßnahmen hängt direkt mit der Auswahl der vorrangig zu behandelnden Bestände zusammen.

Grundsätzlich sind nach der Bestandserhaltungspyramide von Glauert präventive Maßnahmen vor Restaurierungsmaßnahmen zu bevorzugen, da mit diesen möglichst große Teile der Bestände mit relativ kostengünstigen Maßnahmen nachhaltig geschützt werden können.  

Reinigungsmaßnahmen:
Liegen eine starke Verschmutzung oder gar Schimmelbefall vor ist schnelles Handeln gefragt, da die Bestände somit unbenutzbar werden und es zu Substanzverlust kommen kann. Zur Vermeidung von künftigen Schäden und auch bei einer geplanten (Neu-)Verpackung der Bestände ist eine Bestandsreinigung sinnvoll. Beachten Sie hierbei, dass eine Trockenreinigung von Beständen nur durch eine/n Restauratorin/Restaurator erfolgen darf, um Schäden an den Beständen und eine Gefährdung der Gesundheit bei unsachgemäßer Durchführung z verhindern. 
Beachten Sie hierzu die FAQ zur Trockenreinigung
Weiterhin ist hier auch die Komponente des Arbeitsschutzes zu beachten!

Konservierungsmaßnahmen:
Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden und Erhalt des Status Quo: z.B. Verpackungsmaßnahmen, die eine effektive Möglichkeit der Schadensvermeidung darstellen und die Bestände vor negativen externen Einflüssen wie Licht, Schmutz und in gewissem Maß auch Klimaschwankungen darstellen.

Stabilisierungsmaßnahmen:
Diese sind dann besonders wichtig, wenn Substanz- und Informationsverlust droht. Gerade wenn Schäden im Textbereich vorliegen ist hier rasches Handeln gefragt.

Restaurierungsmaßnahmen:
Da es sich hierbei um eine sehr kostenintensive Maßnahme handelt, kommt diese nur für ausgewählte Objekte in Frage.
Es ist hierbei noch zu unterscheiden zwischen Komplett- und Teilrestaurierungen, wobei die letzteren auch für eine größere Anzahl an Objekten in Frage kommen.

Es ist sinnvoll, einen gewissen finanziellen Puffer einzuplanen, gerade, wenn es um Restaurierungsmaßnahmen geht. Trotz einer sorgfältigen Begutachtung der Bestände durch den Restaurator vor Ort, können im Zuge der Bearbeitung weitere Maßnahmen notwendig werden. Und: Jegliche Kostensteigerung muss durch eine Erhöhung des Eigenanteils realisiert werden.

Der zeitliche und personelle Aufwand für den gesamten Bewilligungszeitraum muss berücksichtigt werden.
Ein alternativer Ansprechpartner sollte miteingeplant werden. Hierbei ist es wichtig zu garantieren, dass diese Person Zugriff auf die notwendigen Unterlagen hat. 
Der Faktor Zeit muss realistisch eingeschätzt werden. Nicht nur die Vorbereitung des Antrags kostet viel Zeit, auch die Betreuung während und die Dokumentation und Nachbereitung sollten berücksichtigt werden.
Der Arbeits- und Zeitaufwand für die Angebotsanfragen sollte nicht unterschätzt werden, gerade bei Restaurierungsprojekten, bei denen eine Vor-Ort Besichtigung notwendig ist.

Beachten Sie, dass bereits begonnene Projekte nicht für einen Förderantrag eingereicht werden können. 
Auf Basis der Allg. Kulturförderrichtlinie ist aber der vorzeitige Maßnahmenbeginn bei Anträgen unter einem Gesamtvolumen von 50.000 € automatisch und ohne separaten Antrag zugelassen. 
Gleichzeitig mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrags erhalten Sie künftig eine entsprechende Information. Eine Entscheidung über den Förderantrag wird damit nicht vorweggenommen. 
Die so vorzeitig eingegangenen Verpflichtungen der Zuwendungsempfänger erfolgen immer auf eigenes (finanzielles) Risiko. Das heißt, wird dem Antrag nicht stattgegeben und es wurden bereits (auch Teile) beantragter Maßnahmen durchgeführt, so trägt allein der Antragsteller die Kosten. 
 

Beratungsangebot Förderprogramm

Ab Juli 2024 bietet die LBE wieder eine regelmäßige telefonische Sprechstunde zur Antragstellung an:
jeden Donnerstag von 10-12 Uhr

Friederike Kaulbach
Telefon: 0261 915001-120

Auch eine Videokonferenz über Teams ist möglich.