Öffentliche Bibliotheken als Orte der Gesellschaft

Öffentliche Bibliotheken erfüllen heute vielfältige verschiedene Funktionen. Neben dem Angebot analoger und digitaler Medien und Informationen sind sie wichtige Orte für die Gesellschaft geworden. Öffentliche Bibliotheken sind heute Orte der Begegnung, der Kommunikation, des Lernens, sie sind Aufenthaltsorte, Arbeitsorte und Veranstaltungsorte. Oftmals sind Öffentliche Bibliotheken auch die einzigen nicht kommerziellen Orte in einem weiten Umkreis.

Diese multifunktionale Rolle bedeutet aber auch eine große Herausforderung, denn Bibliotheken müssen wandlungsfähig bleiben und ihr Angebot immer wieder den Bedürfnissen ihres Umfelds sowie den gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen.

Das Sonderförderprogramm „Öffentliche Bibliotheken – Orte der Gesellschaft“ soll Öffentlichen Bibliotheken gezielt beim Aufbau oder der Weiterentwicklung der Ortes Bibliothek unterstützen, durch funktionale und ansprechende Einrichtung, durch Erschließung und Gestaltung neuer Ausleih- und Veranstaltungsangebote oder auch durch eine Erweiterung des Zugangs zum Angebot der Bibliothek.

Neben der Beteiligung an laufenden Gemeinschaftsprojekten wurden dazu die im Folgenden beschriebenen fünf Einzelprojektbausteine entwickelt. Eine Förderung für diese Einzelprojekte kann von kommunalen Öffentlichen Bibliotheken bzw. Bibliotheken, die für die Kommune die Bibliotheksversorgung übernehmen, beantragt werden.

Kurzbeschreibung des Sonderprogramms (pdf-Datei)

Kontakt

Kontaktformular "Beratung für Öffentliche Bibliotheken"

Abteilungsleitung
Claudia Holzmann

LBZ / Landesbüchereistelle

Sieglinde Schu
Telefon: 0261 91500-310

Monika Soine
Telefon: 0261 91500-311

Marie-Isabel Brauckhoff
Telefon: 06321 3915-33

Einzelprojekte in den Bibliotheken

Person vor Laptop auf dem ein Online-Katalog zu sehen ist
Mobiles Arbeiten mit Laptop
Vorteile:
  • 24 Stunden-Zugang: Die Bibliothek und ihre Angebote sind rund um die Uhr online sichtbar und die Angebote recherchierbar
  • Ausleihstatus der Bücher und anderen Medien ist erkennbar
  • Werbung für die Bibliothek mit stärkerer Nutzung der Bibliothek
Was wird gefördert?

Für alle Bibliotheken, die sich für den Einsatz des BVS-eOPACs der Firma IBTC entscheiden, werden die Ersteinrichtungskosten, die Einführungsschulungen und die monatlichen Kosten für ein Jahr zentral übernommen, wenn sich die Bibliothek/der Bibliotheksträger verpflichtet, die laufenden Kosten von jährlich ca. 100 - 120 Euro für Bibliotheken mit bis zu 15.000 ME Bestand anschließend zu tragen.

Zielgruppe:

Kleine Bibliotheken in RLP mit einer Bestandsgröße von bis zu 15.000 ME.

Förderkriterien:
  • Telefon (oder Handy) und Internetzugang müssen im Raum vorhanden sein
  • Bestände müssen für Bibliothekskatalog RLP bereitgestellt werden
  • Bibliotheken mit max. 15.000 ME Bestand
  • EDV-Bibliothekssystem muss vorhanden sein
  • Das EDV-Bibliothekssystem muss mit dem eOPAC kompatibel sein
    (Die EDV-Bibliothekssysteme Bibliotheca und BVS sind mit dem eOPAC kompatibel)
Antragstellung und Formulare

Kind mit VR-Brille
Kind mit VR-Brille
Vorteile:
  • Verbesserung der Attraktivität und Erweiterung des Bibliotheksangebots
  • Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kitas
  • Stärkung der Bibliothek in der Rolle als (außerschulischer) Bildungspartner
  • Ausbau der eigenen Kompetenzen im Bereich Medienbildung      
Was wird gefördert?
  • Komponenten für digitale und analoge Angebote zur Medienbildung wie z. B. Tablets inkl. Apps und Zubehör, Best Case Koffer, Trickfilmrahmen, Angebote aus dem Bereich Robotik und Coding, 3D-Drucker, VR-Technik o. ä.
  • Gefördert werden neue Angebote aber auch Ergänzungsbeschaffungen (z.B. zusätzliche Tablets, Bee-Bots oder Zubehör) sind möglich
  • Nicht gefördert werden laufende Kosten für Lizenzen, Wartungsverträge, Abos o. ä.
  • Jede Bibliothek kann nur einen Förderantrag stellen, in dem aber bei Bedarf auch verschiedene Medien zusammen beantragt werden können.
  • Höchstbetrag der Förderung: 8.000 Euro Landesmittel (max. 90 Prozent Förderung bei ehren- und nebenamtliche Bibliotheken bzw. 80 Prozent bei hauptamtlichen Bibliotheken)
Zielgruppe:

Alle Öffentlichen Bibliotheken

Förderkriterien
  • Projektbeschreibung und Kostenaufstellung
  • Öffnungszeiten: mind. 4 Std. an 2 Tagen/Woche
  • Neue Ausstattungskomponenten, die in der Bibliothek noch nicht vorhanden sind oder bei denen das Angebot durch die Förderung deutlich erweitert wird
Antragststellung und Formulare

Abschließbarer Schrank in bunten Farben
Bibliothek der Dinge in der Stadtbibliothek Montabaur
Vorteile:
  • Erweiterung des Bibliotheksangebots / Neues Image für die Bibliothek
  • zusätzlicher Service für die Nutzer / Angebot für neue Nutzergruppen
  • Die Bibliothek der Dinge bietet Anlass für Kooperationen und Veranstaltungen
  • Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen im Sinne der „Agenda 2030“ der Vereinten Nationen

Hinweis:
In unserer Fachzeitschrift "bibliotheken heute" Heft 3/2022 (pdf-Datei) stellt die Stadtbücherei Montabaur ihre „Bibliothek der Dinge“ vor. 

Was wird gefördert?
  • Gebrauchsgegenstände zur Ausleihe aus verschiedenen Bereichen des Alltags
    - z. B. für den Haushalt: Akku-Fenstersauger, Heißklebepistole u. a.
    - zur Freizeitgestaltung: Riesen-Mikado, Seifenblasen-Maschine u. a.
    - für Musik und Sport : Ukulele, Bewegungsspieleset für Kinder, Slackline-Set u. a.
    - im Bereich Technik: Beschriftungsgerät, Teleskop, Beamer u. a.
    Weitere Vorschläge siehe: https://www.oebib.de/medien/medienlisten/bibliothek-der-dinge​​​​​​​ 

  • Material und Möbel zur Aufbewahrung und Präsentation der Gegenstände
  • Material und Werbung für die "Bibliothek der Dinge" z. B. Flyer, Banner
  • Gefördert werden nur Gegenstände, die in der Bibliothek noch nicht im Ausleihangebot sind und die nicht zum regulären Angebot der Bibliothek gehören
  • Der Ausbau einer bereits etablierten "Bibliothek der Dinge" kann gefördert werden
Höchstbetrag der Förderung

8.000 Euro Landesmittel
Max. 90 Prozent Förderung bei ehren- und nebenamtlich geleiteten Bibliotheken
Max. 80 Prozent bei hauptamtlich geleiteten Bibliotheken

Förderkriterien      
  • Öffnungszeiten: mind. 4 Std an 2 Tagen/Woche
  • Projektbeschreibung (Ausleihgegenstände, Kategorien, Verleihkonzept) und Kostenaufstellung
  • Größere Bibliotheken können für jede Zweigstelle einen Förderantrag stellen
  • Es müssen mindestens 2 Kategorien (z. B. Haushalt, Freizeit, Musik und Sport, Technik oder ähnlich) bedient werden
Antragstellung und Formulare

Sessel vor Bücherwand
Neue Zone in der Stadtbibliothek Langenfeld
Vorteile:
  • Die Aufenthaltsqualität des Bibliotheksraumes wird gesteigert,
  • Der Bibliotheksraum kann multifunktional genutzt werden,
  • Die Attraktivität des Bibliotheksraumes wird erhöht und ebnet damit den Weg für bisherige bibliotheksferne Nutzende,
  • Es werden Bereiche geschaffen um neue Angebote für Bibliotheksbenutzer zu platzieren und zu präsentieren.
Was kann gefördert werden?
  • Einrichtung eines Funktionsbereichs/einer Zone (bspw. Lernraum, Treffpunkt, Spielecke, Aufenthaltsbereich, Makerspace, Repaicafé etc.) d.h. Mobiliar und Zubehör (bauliche Maßnahmen werden nicht gefördert!),
  • Es muss sich bei der geförderten Ausstattung/Möbilierung um ein neues Funktions- oder Raumangebot für Bibliotheksnutzer handels,
  • Höchstbetrag der Förderung: 20.000 Euro Landesmittel (max. 90 Prozent Förderung bei ehren- und nebenamtliche Bibliotheken bzw. 80 Prozent bei hauptamtlichen Bibliotheken).
Zielgruppe

Alle Öffentlichen Bibliotheken

Förderkriterien
  • Bei ehren- und nebenamtlichen Bibliotheken: Öffnungszeiten von mind. 6 Std. an 2 Tagen/Woche
  • Bei hauptamtlichen Bibliotheken min. 20 Std./Woche
  • Kostenaufstellung
  • Projektskizze für den neuen Funktionsbereich/ die neue Zone, Umfang mind. 1 Seite
Antragstellung und Formulare

Eine RFID-Karte wird vor einer Scanstation gehalten
Zutrittskontrolle
Vorteile:
  • Erweiterte Öffnungszeiten (wie in den Abendstunden und ggf. am Wochenende)
  • Besserer Service für die Bürgerinnen und Bürger, da sie die Bibliothek auch zu Zeiten nutzen können, zu denen sie bisher geschlossen ist
  • Stärkere Nutzung des vorhandenen (Medien)Angebots und der Bibliothek als Treffpunkt
Was kann gefördert werden?
  • RFID mit Selbstverbuchung inkl. Kameras, Gates und Zugangstechnik für die Bibliotheksräume inkl. kleineren baulichen Anpassungen, sofern diese zur Realisierung des Projekts unbedingt erforderlich sind,
  • Eine begleitete Konzeptentwicklung oder Machbarkeitsstudie durch einen Fachdienstleister (unabhängig von der anschließenden Umsetzung),
  • Bei mehren Bewerbungen (Anträgen) pro Förderrunde: Auswahl der Bibliothek(en) mit dem besten Konzept,
  • Höchstbetrag der Förderung: max. 60.000,- Euro Landesmittel (max. 80 Prozent bei hauptamtlichen Bibliotheken, max. 90 Prozent bei ehren- und nebenamtlichen Bibliotheken),
  • Die Einrichtung einer Open Library kann bei entsprechender Projektskizze bis zu zwei Jahre gefördert werden.
Zielgruppe

Alle Öffentlichen Bibliotheken

Förderkriterien
  • Ausführliches Open-Library Konzept
  • Deutliche Erweiterung der Öffnungszeiten
  • Beibehaltung der bisher mit Personal besetzten Öffnungszeiten mit vollem Serviceumfang
  • Keine Personalreduzierung
  • Bei kleineren Bibliotheken: mind. 10 Öffnungsstunden/Woche mit vollem Serviceumfang
Antragstellung und Formulare

Kooperationsprojekte, an denen sich alle Bibliotheken beteiligen können:

  • OPEN: Modernisierung des Internet-Bibliothekskataloges RLP inkl.Webseiten
  • Aufbau und Förderung neuer digitaler Verbundangebote der Bibliotheken in RLP 
  • Qualifizierungsprogramme zur „Medienbildung“ und ähnliche Schulungsprogramme für Bibliotheksmitarbeitende
  • Mobile Makerspace- und MINT-Angebote sowie digitale Lesefördermedien als zentrale Ausleihangebote an Bibliotheken vor Ort

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