Wenn Kunden zu Hause Medien haben, deren Leihfrist bereits mindestens dreimal verlängert wurde, können sie dafür ab 1. März 2022 keine weitere Fristverlängerung in Anspruch nehmen. In diesem Fall sollten die Medien fristgerecht zurückgegeben werden, damit keine Säumnisgebühren entstehen.
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Landesbibliothekszentrum, Leihfrist
Rückkehr zu drei Fristverlängerungen ab 01.03.2022
Bei Ausleihen, die ab 1. März 2022 getätigt werden, sind bis zu drei Fristverlängerungen möglich; Fristverlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich, wenn ein Medium von anderer Seite vorgemerkt wurde oder für den Medientyp keine Fristverlängerung vorgesehen ist (z.B. bei CDs und DVDs).
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