Die rheinland-pfälzische Literatur sammeln und bewahren
Beschreibung
Von jedem Medienwerk, das in Rheinland-Pfalz verlegt wird, sind Verleger und private Herausgeber gesetzlich verpflichtet, unmittelbar nach Beginn der Verbreitung ein Exemplar (das sogenannte Pflichtexemplar) an das Landesbibliothekszentrum bzw. andere beauftragte Bibliotheken unentgeltlich und frei von Versandkosten abzuliefern. Dieser Flyer informiert über das Pflichtexemplarrecht.