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Pflichtablieferung

© LBZ

Was ist ein Pflichtexemplar?


Von jeder Publikation (Medienwerk), die in Rheinland-Pfalz veröffentlicht wird, ist unmittelbar nach Beginn der Verbreitung ein Exemplar an das Landesbibliothekszentrum bzw. andere beauftragte Bibliotheken abzuliefern (Pflichtexemplar).

Hierbei wird zwischen körperlichen Medienwerken und unkörperlichen Medienwerken (s.u.) unterschieden. Die Abgabe ist gesetzlich geregelt durch die §§ 3 und 4 des Landesbibliotheksgesetzes und durch die Landesverordnung zur Durchführung der §§ 3 und 4 des Landesbibliotheksgesetzes.

Dies gilt auch für alle weiteren Auflagen von Werken, sofern es sich nicht um inhaltsgleiche Nachdrucke handelt.

Person vor Bücherwand mit Fragezeichen als Kopf

© pixabay / geralt

Die gesetzliche Ablieferungspflicht dient der Erhaltung des kulturellen Erbes für die nachfolgenden Generationen. In Deutschland sorgen sowohl  die verschiedenen Regionalbibliotheken der einzelnen Bundesländer, zu denen auch das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz gehört, als auch die Deutsche Nationalbibliothek für eine möglichst vollständige Sammlung der in Deutschland publizierten Werke.

Da insbesondere Publikationen geringeren Umfangs mitunter nur für eine begrenzte Zeit lieferbar sind, ermöglichen Sie mit ihrer Ablieferung, dass ihre Inhalte auch in Jahren und Jahrzehnten wahrgenommen und genutzt werden können. Zudem ist Ihr Werk in unserem LBZ-Katalog PLUS nachgewiesen und über verschiedene Recherchemöglichkeiten weltweit suchbar, was die Reichweite einer Veröffentlichung stark erhöht.

Alte Schreibmaschine

© pixabay / Pexels

Von jeder Publikation (Medienwerk), die in Rheinland-Pfalz veröffentlicht wird, ist unmittelbar nach Beginn der Verbreitung ein Exemplar an das Landesbibliothekszentrum bzw. andere beauftragte Bibliotheken abzuliefern (Pflichtexemplar).

Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, ein Medienwerk zu verbreiten oder erstmals öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Das heißt, dass jede Institution (Verlag, Behörde, Unternehmen, Verein, etc.) aber auch jede Privatperson, die in Rheinland-Pfalz eine Publikation herausgibt oder verantwortet, ablieferungspflichtig ist.

Manchen Herausgebern ist die Abgabepflicht nicht bekannt. Stoßen wir auf fehlende Veröffentlichungen, nehmen wir Kontakt mit dem Verlag, der Institution oder der Privatperson auf. Hinweise auf in Rheinland-Pfalz erschienene Publikationen der letzten Jahre, die sich noch nicht in unserem Bestand befinden, nehmen wir gerne entgegen.

Körperliche Medienwerke sind Medienwerke, die in physischer Form vorliegen, also Bücher, gedruckte Zeitungen und Zeitschriften, CDs, DVDs, Noten, Karten, Kalender, Spiele, Sammelkarten, etc.

Für die Sammlung körperlicher Medienwerke sind verschiedene Bibliotheken in Rheinland-Pfalz zuständig:

Im Norden das LBZ / Rheinische Landesbibliothek Koblenz (roter Bereich)

In der Pfalz das LBZ / Pfälzische Landesbibliothek Speyer (grüner Bereich)

Im Westen die Stadtbibliothek Trier (gelber Bereich)

In Rheinhessen die Stadtbibliothek Mainz (blauer Bereich)

Bitte senden Sie Ihre Veröffentlichung der jeweils für Sie zuständigen Bibliothek unentgeltlich und frei von Versandkosten zu.

Für die Ablieferung körperlicher Medienwerke gewähren die Bibliotheken auf Antrag einen Zuschuss zu deren Herstellungskosten, wenn die entschädigungslose Abgabe eine unzumutbare Belastung darstellen würde. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Auflagenhöhe unter 500 liegt und die Herstellungskosten für ein Exemplar bei natürlichen Personen 25 €, bei allen übrigen Ablieferungspflichtigen 75 € übersteigen (geregelt in § 5 der Landesverordnung zur Durchführung des § 3 und 4 des Landesbibliotheksgesetzes).Der begründete Antrag ist bei Ablieferung an die zuständige Bibliothek (s.o.) zu stellen. Bei Ablieferungen an das LBZ nutzen Sie hierfür bitte unsere jeweiligen Antragsformulare für Koblenz und Speyer.

Zusätzlich zu der Sammlung von Pflichtexemplaren in Rheinland-Pfalz sammelt auch die Deutsche Nationalbibliothek Pflichtexemplare für ganz Deutschland, darunter auch körperliche Medienwerke.

Tablet liegt auf einem Laptop

© pixabay

Unkörperliche Medienwerke sind Medienwerke, die in digitaler Form vorliegen, also Ebooks, digitale Zeitschriften, Online-Publikationen, Webseiten, etc.

Für die Sammlung unkörperlicher Medienwerke ist das Landesbibliothekszentrum zentral für ganz Rheinland-Pfalz zuständig.

Sie können uns Ihre digitalen Publikationen über unser Ablieferungsportal zukommen lassen. Sobald diese dann in unseren Bestand eingearbeitet sind, werden sie in unserem Archivserver edoweb dauerhaft gespeichert. Ebenso melden Sie uns hierüber Ihre Webseiten, die gespeichert werden sollen.

Bitte beachten Sie, dass die Dateien, die Sie abliefern, frei von Einschränkungen sein müssen (DRM, Passwortschutz o.ä.). Zudem können elektronische Publikationen nur in den gängigen Formaten PDF oder EPUB abgeliefert werden (das Dateiformat MOBI eignet sich nach derzeitiger Einschätzung nicht für die Langzeitarchivierung). Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Publikation vor Ablieferung in eines der geeigneten Formate umwandeln.

Genutzt werden können die so gespeicherten Bestände entweder durch einen weltweit freien Zugriff über den LBZ-Katalog PLUS und das edoweb oder mittels eines Zugriffs aus unseren Lesesälen. Dies hängt immer von der jeweiligen Rechtssituation ab (Gesetz, Einräumen von Nutzungsrechten, urheberrechtliche Beschränkungen, etc.). Bei der Ablieferung entscheiden Sie, wie Ihre bei uns gespeicherten Daten zukünftig genutzt werden dürfen.

Sollten Sie Publikationen in größerem Umfang abliefern wollen oder dies als Dienstleistung für mehrere Verlage gleichzeitig übernehmen und die Ablieferung über das Ablieferungsportal nicht möglich sein, melden Sie sich unter epflicht(at)lbz-rlp.de, dann finden wir für Ihr Anliegen eine praktikable Lösung.

Zusätzlich zu der Sammlung von Pflichtexemplaren in Rheinland-Pfalz sammelt auch die Deutsche Nationalbibliothek  Pflichtexemplare für ganz Deutschland, darunter auch unkörperliche Medienwerke und Webseiten.

Für die Sammlung körperlicher Medienwerke sind verschiedene Bibliotheken in Rheinland-Pfalz zuständig:

Im Norden das LBZ / Rheinische Landesbibliothek Koblenz (roter Bereich)

In der Pfalz das LBZ / Pfälzische Landesbibliothek Speyer (grüner Bereich)

Im Westen die Stadtbibliothek Trier (gelber Bereich)

In Rheinhessen die Stadtbibliothek Mainz (blauer Bereich)

Bitte senden Sie Ihre Veröffentlichung der jeweils für Sie zuständigen Bibliothek auf postalischem Wege unentgeltlich und frei von Versandkosten zu.

Für die Sammlung unkörperlicher Medienwerke ist das Landesbibliothekszentrum zentral für ganz Rheinland-Pfalz zuständig.

Sie können uns Ihre digitalen Publikationen über unser Ablieferungsportal zukommen lassen. Sobald diese dann in unseren Bestand eingearbeitet sind, werden sie in unserem Archivserver edoweb dauerhaft gespeichert. Ebenso können Sie uns hierüber Webseiten melden, die gespeichert werden sollen.

Zusätzlich zu der Sammlung von Pflichtexemplaren in Rheinland-Pfalz sammelt auch die Deutsche Nationalbibliothek Pflichtexemplare für ganz Deutschland.
 

Blick von oben auf das Buchmagazin

© LBZ / Gauls

Die gedruckten Pflichtexemplare werden in unseren Bibliotheksbestand aufgenommen und dauerhaft archiviert. Sie sind über den LBZ-Katalog PLUS recherchierbar, bestellbar und entleihbar.

Elektronische Pflichtexemplare werden in unserem Archivserver edoweb dauerhaft gespeichert, sind jedoch ebenfalls über unseren LBZ-Katalog PLUS recherchierbar. Dort findet sich beim Eintrag der direkte Link auf die Datei in edoweb. Je nach Rechtevergabe ist der Inhalt nur in den Räumen des LBZ einsehbar oder frei über das Internet verfügbar.

Zudem präsentieren wir Pflichtexemplare im Rahmen von Ausstellungen. So findet man beispielsweise in der Rheinischen Landesbibliothek in Koblenz eine eigene Vitrine im Foyer, in der jeweils eine Auswahl aktueller Pflichtexemplare zu sehen ist.

Sollte es sich um Publikationen mit landeskundlichem Bezug handeln, werden diese auch in der Rheinland-Pfälzischen Bibliographie nachgewiesen. Ebenso weisen wir Literatur zum Thema Wein auch in unserer Weinbibliographie BiblioVino nach.

Frau vor einem Laptop

© pixabay / StartupStockPhotos

Die gedruckten Pflichtexemplare sind über unseren LBZ-Katalog PLUS recherchierbar und können bestellt werden.

Elektronische Pflichtexemplare werden in unserem Archivserver edoweb dauerhaft gespeichert, sind dort und ebenfalls über unseren Katalog verfügbar.

Zudem sind alle Pflichtexemplare im HBZ-Verbundkatalog und damit weltweit nachgewiesen.

Sollte es sich um Publikationen mit landeskundlichem Bezug handeln, werden diese auch in der Rheinland-Pfälzischen Bibliographie nachgewiesen. Ebenso weisen wir Literatur zum Thema Wein auch in unserer Weinbibliographie BiblioVino nach.

Diese Seite erreichen Sie auch über die Kurz-URL s.rlp.de/pflichtablieferung.

Kontakt

LBZ / Pfälzische Landesbibliothek
Otto-Mayer-Str. 9
67346 Speyer
E-Mail: pflicht.plb(at)lbz-rlp.de

Elisabeth Schäfer 
(Pfalz)
Telefon: 06232 9006 - 218

Stefanie Schmidt
(digitale Publikationen Rheinhessen)
Telefon: 06232 9006 - 254

Reimund Schall
(Amtsdruckschriften)
Telefon: 06232 9006 - 233

LBZ / Rheinische Landesbibliothek
Bahnhofplatz 14
56068 Koblenz
E-Mail: pl.rlb(at)lbz-rlp.de

Daniela Quack
(Verlagspublikationen)
Telefon: 0261 91500 - 452

Yvonne Schmitt
(Außerhalb des Buchhandels und Amtsdruckschriften)
Telefon: 0261 91500 - 456

Für elektronische Pfichtexemplare
E-Mail: epflicht(at)lbz-rlp.de
Ablieferung über: https://epflicht.lbz-rlp.de/

Abteilungsleitung
Benjamin Merkler
Telefon: 0261 91500 - 477

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