Grundlagen der Landesförderung
© pixabay / geralt
Die Landesförderung für Öffentliche Bibliotheken basiert auf der "Verwaltungsvorschrift zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz" (pdf-Datei) vom 9.12.2011 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
Die konkreten Fördermaßnahmen und das Förderverfahren sind in einer darauf basierenden "Richtlinie zur Verwaltungsvorschrift" (pdf-Datei, 4 MB) vom 08.12.2014 ausführlich beschrieben.
Vorrangige Ziele der Landesförderung
- Aufbau eines leistungsfähigen Bibliotheksnetzes im Land
- quantitativer und qualitativer Auf- und Ausbau von hauptberuflich-fachlich geleiteten öffentlichen Bibliotheken in mittleren und großen Gemeinden
- Stärkung der Leistungsfähigkeit ehrenamtlich geleiteter Bibliotheken in kleinen Gemeinden
- Stärkung der systematischen Sprach- und Leseförderung der Bibliotheken sowie der Bildungspartnerschaft von Bibliotheken mit Schulen und Kindergärten
- Förderung der Kooperation und Vernetzung
- Systematische Fort- und Weiterbildung der Bibliothekskräfte
Förderkriterien
Bibliotheken, die für die genannten und ähnlichen Maßnahmen gefördert werden wollen, müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
- EDV-Ausstattung mit leistungsfähiger Bibliothekssoftware
- Öffentlicher Internet-Zugang für Kundinnen und Kunden
- Interner Internet-Zugang und E-Mail-Account
- Erwerbungsmittel für mind. 5 Prozent Erneuerungsquote (Hinweise zur Berechnung der Erneuerungsquote, pdf-Datei)
- Öffnungsstunden pro Woche:
- bei hauptberuflich geleiteten Bibliotheken: mind. 20 Stunden
- bei ehrenamtlich- oder nebenberuflich geleiteten Bibliotheken: Mind. 6 Stunden an mind. 2 Tagen
Beispiele für Fördermaßnahmen
- Ersteinrichtung und Erweiterung von Bibliotheken
- Neugestaltung der Bibliothek wie z.B. Lesecafé, Zeitschriftenleseecke, Aufbau einer Lernzone für Schüler, Bibliotheksbereich für Beruf und Ausbildung, Lesetreppe oder Vorlesezeit
- Neue Bibliotheksangebote wie z.B. Medienboxen für Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime- Konsolenspiele; Angebote für Geflüchtete; Aufbau einer Eltern-Kind-Bibliothek; Aufbau eines Vorlesepatenprojekts oder Bücher für TING oder Tiptoi
- Innovative Bibliothekstechnik wie z.B. RFID und Selbstverbuchung; Medienrückgabebox (24-Stunden-Rückgabe); Bibliotheksportal mit erweiterten Funktionen für die Kunden oder Ausstattung für "Makerspace" oder "E-Circle"
- Gemeinschaftsprojekte mit anderen Bibliotheken wie z.B. Leihringe mit Konsolenspielen oder Seniorenboxen
Für die Antragstellung/Abwicklung gelten folgende Antragsfristen:
- 01.06. des jeweiligen Jahres
- bei kirchlichen Bibliotheken: 01.05. des jeweiligen Jahres über ihre zuständige kirchliche Fachstelle
Weitere Fördermaßnahmen, Antragsfristen und -Formulare
Projekte
Zum Aufbau leistungsfähiger öffentlicher Bibliotheken stehen der Landesbüchereistelle im LBZ in begrenztem Umfang Fördermittel zur Verfügung.
Als Projekte können gefördert werden:
- Pilotprojekte
Aufbau von Bibliotheken der Grundversorgung (mindestens 10.000 Medien, hauptamtlich-fachliche Leitung, mindestens 20 Öffnungsstunden in der Woche und ausreichender Erwerbungsetat für die Aktualisierung des Medienbestandes). - Bildungspartner Bibliothek: Förderung von Schulbibliothekarischen Arbeitsstellen an Öffentlichen Bibliotheken
- Einzel- und Gemeinschaftsprojekte, z.B. Neugründung oder -aufbau einer Bibliothek, Gründung von Leihringen, verbesserter Service und neue Dienstleistungen.
Formulare:
- Antragsformular Landesförderung kommunale Bibliotheken (Word-Vorlage)
Antragsfrist: bis spätestens 1. Juni des jeweiligen Jahres bei der Landesbüchereistelle einzureichen - Antrag auf Inanspruchnahme der Zuwendung (Word-Vorlage)
- Verwendungsnachweis Einzel- und Gemeinschaftsprojekte (Word-Vorlage)
Sachbericht zum Verwendungsnachweis (Word-Vorlage)
EDV-Förderung
Der Einsatz von EDV-Verwaltung und Internet gehört heute selbst in kleinen Bibliotheken zur Grundausstattung. Sie stellt eine wesentliche Vereinfachung der Bibliotheksverwaltung dar (z.B. kein aufwändiges Führen von Zettelkatalogen mehr nötig, einfaches Einspielen der Mediendaten bei Austauschbeständen aus der Ergänzungsbücherei etc.) und ist die Voraussetzung zur Teilnahme am heute üblichen Informationsaustausch über Internet und E-Mail. Viele Informationen, auch von Seiten des Landesbibliothekszentrums, sind mittlerweile nur noch auf diesem Weg zugänglich.
Bei der Neueinführung eines solchen Einplatz-EDV-Systems inkl. Internet erhalten ehren-/ nebenamtlich geleitete öffentliche Bibliotheken die Software kostenlos (Wert ca. 1.200,– Euro). Die vom LBZ empfohlene Hardware muss vom Träger beschafft werden.
Formulare:
- Antrag auf EDV-Förderung (Word-Vorlage)
- Verwendungsnachweis EDV-Förderung (Word-Vorlage)
Projekte
Zum Aufbau leistungsfähiger öffentlicher Bibliotheken stehen der Landesbüchereistelle im LBZ in begrenztem Umfang Fördermittel zur Verfügung.
Als Projekte können gefördert werden:
- Pilotprojekte
Aufbau von Bibliotheken der Grundversorgung (mindestens 10.000 Medien, hauptamtlich-fachliche Leitung, mindestens 20 Öffnungsstunden in der Woche und ausreichender Erwerbungsetat für die Aktualisierung des Medienbestandes). - Bildungspartner Bibliothek: Förderung von Schulbibliothekarischen Arbeitsstellen an Öffentlichen Bibliotheken
- Einzel- und Gemeinschaftsprojekte, z.B. Neugründung oder -aufbau einer Bibliothek, Gründung von Leihringen, verbesserter Service und neue Dienstleistungen.
Formulare:
- Antragsformular für kirchliche Bibliotheken (Word-Vorlage)
Antragsfrist: bis spätestens 1. Mai des jeweiligen Jahres bei den kirchlichen Fachstellen einzureichen - Antrag auf Inanspruchnahme der Zuwendung (Word-Vorlage)
- Verwendungsnachweis Einzel- und Gemeinschaftsprojekte (Word-Vorlage)
- Sachbericht zum Verwendungsnachweis (Word-Datei)
© Neumann Design
Bitte beachten Sie: Damit möglichst viele Bibliotheken beim LESESOMMER mitmachen können, haben wir die Kriterien für die Öffnungszeiten in den Sommerferien erweitert. Bitte lesen Sie dazu auch die Erläuterungen im Förderantrag/Anmeldeformular.
Bibliotheken, die eine Landesförderung beantragen, müssen
- während des LESESOMMER-Zeitraumes an mindestens 2 Tagen pro Woche insgesamt 4 Stunden geöffnet sein.
Ausnahme: In den Sommer-Schulferien muss die Bibliothek mindestens die Hälfte der Ferien an mindestens 2 Tagen pro Woche insgesamt 4 Stunden geöffnet sein oder während der gesamten Ferien durchgehend mindestens 2 Stunden pro Woche. - mindestens Eigenmittel in Höhe von 400,- Euro für den Kauf neuer LESESOMMER-Bücher bereitstellen.
- die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen von 6-16 Jahren ermöglichen. Selbst wenn die Bibliothek den LESESOMMER nur für einen Teil der Altersgruppe bewirbt, sollte die Teilnahme der gesamten Altersspanne ermöglicht werden, ggf. mit Büchern aus dem vorhandenen Bestand.
Alle teilnehmenden Bibliotheken müssen sich - unabhängig von einer Landesförderung - an die landesweit geltenden LESESOMMER-Grundprinzipien halten (siehe Förderantrag / Anmeldeformular).
Flyer LESESOMMER 2023: folgt (pdf-Datei)
Weitere Infos unter www.lesesommer.de.
Formulare:
Antragsformular 2023 (kommunale und kirchliche Bibliotheken)
- Antragsformular für den LESESOMMER (pdf-Datei)
Antragsfrist: spätestens bis 28.02. des jeweiligen Jahres bei der Landesbüchereistelle einreichen - Antrag auf Inanspruchnahme der Zuwendung (Word-Vorlage)
- Verwendungsnachweis (Word-Vorlage)
Ehren- und nebenamtliche Bibliotheken, die bei der Einarbeitung der Bücher für den LESESOMMER Unterstützung benötigen, setzen sich bitte bis spätestens 30. April mit der zuständigen Landesbüchereistelle in Verbindung.
© Neumann Design
2022 startete erstmals der VORLESE-SOMMER, welcher zeitgleich zum LESESOMMER Rheinland-Pfalz stattfindet. Wie der Name schon vermuten lässt, dreht sich beim VORLESE-SOMMER alles um das VORlesen: Wer sich drei Bücher vorlesen lässt und dazu ein selbstgemaltes Bild in der Bücherei abgibt, erhält eine Urkunde und hat die Chance, tolle Preise zu gewinnen. Teilnehmen am VORLESE-SOMMER dürfen alle Kita-Kinder mit ihren jeweiligen Lieblingsvorlesern (ganz egal ob Mama oder Papa, Oma oder Opa, der große Bruder, der/die Vorlesepate/in aus dem Kindergarten …).
Weitere Infos unter www.vorlese-sommer.de
Formulare
Antragsformular 2023 (kommunale und kirchliche Bibliotheken)
- Anmeldeformular für den VORLESE-SOMMER (Lamapoll-Abfrage).
Antragsfrist: spätestens bis 28.02. des jeweiligen Jahres bei der Landesbüchereistelle einreichen
Das neue Sonderförderprogramm „Öffentliche Bibliotheken – Orte der Gesellschaft“ soll Öffentlichen Bibliotheken gezielt beim Aufbau oder der Weiterentwicklung der Ortes Bibliothek unterstützen, durch funktionale und ansprechende Einrichtung, durch Erschließung und Gestaltung neuer Ausleih- und Veranstaltungsangebote oder auch durch eine Erweiterung des Zugangs zum Angebot der Bibliothek.
Hier finden Sie Informationen zum neuen Sonderförderprogramm: "Öffentliche Bibliotheken – Orte der Gesellschaft geben".
Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz unterstützt im Jahr 2023 Öffentlichen Bibliotheken, die bereits in der Medienbildung aktiv sind und über Erfahrungen in diesem Bereich verfügen, beim weiteren Auf- und Ausbau medienpädagogischer Angebote mit einer Sonderförderung. Gefördert werden zehn Veranstaltungen mit Medienpädagogen.
Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den Bibliotheksteams Sicherheit in der eigenen Veranstaltungsarbeit im Bereich Medienbildung zu geben und ihre Angebote diesbezüglich auszubauen.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Teamcoaching
Schulung/Beratung des Bibliotheksteams für die künftige Gestaltung und Durchführung von medienpädagogischen Angeboten - Beratung bei der Entwicklung von medienpädagogischen Veranstaltungskonzepten
Veranstaltungsideen werdenweiterentwickelt oder fertig ausgearbeitet - Durchführung einer medienpädagogischen Veranstaltung in der Bibliothek
Begleitung oder gemeinsame Durchführung einer Veranstaltung mit einer Kita-Gruppe oder Schulklasse
Förderbedingungen:
Jede Bibliothek kann sich nur für eine Veranstaltung bewerben. Darüber hinaus gelten folgende Mindestkriterien:
- Öffnungszeit: min. 6 Std. an 2 Tagen/Woche
- Mindestens 2 Personen nehmen an der Maßnahme teil
- Es gibt bereits eine aktive Kooperation/Veranstaltungsarbeit mit Kitas und Schulen
- Es gibt bereits Erfahrungen im Bereich der Medienbildung bzw. mit medienpädagogischen Angeboten
- Eine aussagekräftige Projektbeschreibung (Wofür soll die Unterstützung durch eine/n Medienpädagogin/en eingesetzt werden?)
Die Förderung umfasst die verbindliche Teilnahme an den an den folgenden Programmpunkten:
- Auftaktveranstaltung (online): Mittwoch, den 26.04.2023, 9-11 Uhr
- Vorgespräch mit medien+bildung.com
- Veranstaltung in der Bibliothek
- Abschlussveranstaltung und Feedback (online)
Bewerbungsschluss: verlängert bis 12.04.2023
Dokumente:
Ausführliche Beschreibung der Förderung (pdf-Datei)
Bewerbungsformular (Word-Datei)