Es ist im Rahmen des BKM-Sonderprogramms möglich, einen Antrag auf Landesmittel mit einem Antrag auf Bundesebene zu „kombinieren“, um den notwendigen Eigenanteil (mind. 50%) für den BKM-Antrag zu realisieren. Das notwendige Vorgehen in diesem Fall wäre:
1) Antragstellung im Rahmen des Landesförderprogramms bis zum 15.11
2) Parallel: Vorlage des Antrags im BKM-Sonderprogramm bei der LBE bis zum 15.12
3) Erstprüfung durch die LBE, dann Weiterleitung des Antrags an das zuständige Ministerium.
4) Wenn der Antrag dort positiv beschieden wird : Weiterleitung durch das Ministerium an die KEK.
Beachten Sie bei einem ko-finanzierten Antrag, dass die Antragstellung unter Berücksichtigung der beantragten Landesfördermittel auf eigenes Risiko erfolgt, da zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Landesförderung nicht garantiert werden kann. Sollten die Landesmittel nicht bewilligt werden (und so die 50% Eigenanteil nicht realisiert werden können) so muss der BKM-Antrag zurückgezogen oder geändert werden, d.h. z.B. der Umfang des ausgewählten Bestands muss verringert oder nur ein Teil der Maßnahmen (sollten mehrere Maßnahmen beantragt werden) kann durchgeführt werden.