Allgemeine Infos zum Landesförderprogramm
Im Folgenden haben wir für Sie allgemeine Informationen zur Projektförderung im Rahmen des Landesförderprogramms Bestandserhaltung zusammengestellt. So können Sie rasch erkennen, ob Ihre Einrichtung und Ihr Projekt/Ihre Maßnahmen förderfähig sind.
Die Förderung des Landes soll zur Erhaltung des historischen schriftlichen Kulturgutes im Original in rheinland-pfälzischen Archiven, Bibliotheken und Museen beitragen.
Die Förderung für die Erhaltung von schriftlichem Kulturgut steht für folgende Institutionen zur Verfügung:
- Archive und Bibliotheken unterschiedlicher Trägerschaft (sofern sie schriftliches historisches Kulturgut bewahren)
- Förderung von kommunalen und sonstigen nicht staatlichen Museen (sofern sie historisches schriftliches Kulturgut verwahren)
- Landeseinrichtungen (inkl. Hochschulen welche historisches Kulturgut bewahren) mit Ausnahme der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz und des Landesbibliothekszentrums Rheinland-Pfalz. Museen in Trägerschaft der GDKE sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.
Förderfähige Bestände in Bibliotheken:
Im Fokus des Programms steht der Originalerhalt von schriftlichem Kulturgut. Objekte bis 1850 werden grundsätzlich als Unikate angesehen und sind folglich im Original zu erhalten. Die Auswahl von Beständen nach 1850, z.B. von Unterlagen aus dem 20. Jh. muss ausführlicher begründet werden, da nicht alle Bestände aus dieser Zeit erhalten werden können. Förderfähig sind jedoch geschlossene Sammlungen, Rarabestände, historische Karten o.ä.
Nicht förderfähige Bestände in Bibliotheken:
Grafiken und sonstige Objekte aus dem Bereich bildende Kunst
Förderfähige Bestände in Archiven:
Akten, die wissenschaftlich bewertet sind und aufgehoben werden
Planzeichnungen in Bauakten, Flurkarten, historische Karten
Historische Bibliotheksbestände (Handschriften, Nachlässe, Drucke, die vor 1850 erschienen sind)
Nicht förderfähig in Archiven:
Zeitungen und Zeitschriften, jüngere Druckwerke (nach 1850 erschienen)
Mit dem Förderprogramm können folgende Maßnahmen beantragt und gefördert werden:
- Konservierungsmaßnahmen
- Reinigung von Beständen (inkl. Schimmelbeseitigung)
- Kauf normgerechter alterungsbeständiger Verpackungen
- Massenentsäuerung
- (Einzel)-restaurierungen
Einbandrestaurierungen, Erstellung von Konservierungseinbänden
Bindung: Neuheften der Lagen
Buchblock: bei Deformationen: Richten des Buchblocks, Reinigung
Seiten: Reinigung, Schließen von Rissen, Glätten von Knicken, Stabilisierungsmaßnahmen wie Anfasern, Wässern - Sonstiges = alle Maßnahmen, die direkt dem schriftlichen Kulturgut zugutekommen.
Dazu gehören u.a. die Beschaffung von Geräten/Systemen zur Klimaüberwachung, UV-Schutzfolien, Rollos (keine Vorhänge!).
Aber auch Werkverträge mit externen Expertinnen und Experten, z.B. Restauratorinnen und Restauratoren zur Unterstützung bei der Schadenserhebung oder bei der Erstellung von Konzeptionen (Bestandserhaltung und Notfallvorsorge) sind förderfähig.
Hierzu zählt auch die Beauftragung von z.B. Bauphysikern zur Identifizierung von baulichen Problemen. Daraus möglicherweise resultierende bauliche Maßnahmen sind hingegen nicht förderfähig.
Die LBE behält sich bei dieser Kategorie Einzelfallentscheidungen vor.
Es werden keine Erschließungs- oder Digitalisierungsmaßnahmen gefördert.
Es können auch keine baulichen Maßnahmen gefördert werden. Sihe hierzu auch „Sonstige Maßnahmen“.
Finanzielle Kriterien:
Der Antragssteller muss einen bestimmten Prozentsatz der Antragssumme (= 25 % Gesamtkosten) als Eigenanteil nachweisen.
Die minimal zu beantragenden Landesmittel betragen 1.000 € und maximal 15.000 €.
Bezgl. weiterer Kriterien konsultieren Sie bitte die Fördergrundsätze.
Es ist sinnvoll, einen gewissen finanziellen Puffer einzuplanen, gerade, wenn es um Restaurierungsmaßnahmen geht. Trotz einer sorgfältigen Begutachtung der Bestände durch den Restaurator vor Ort, können im Zuge der Bearbeitung weitere Maßnahmen notwendig werden. Und: Jegliche Kostensteigerung muss durch eine Erhöhung des Eigenanteils realisiert werden.
Kriterien für eine erfolgreiche Antragstellung:
Formal:
- Fristgerechte Einreichung des Original-Antrags unter Verwendung des aktuellen Antragsformulars. Eine rein digitale Zusendung ist nicht ausreichend.
- Der Antrag ist vollständig und korrekt ausgefüllt. Die benötigten Unterschriften von Antragsteller und Träger liegen korrekt und vollständig vor.
- Die notwendigen Anlagen liegen vollständig und in gültiger Form vor.
Inhaltlich/fachlich:
1) Bewahrungsauftrag/Bewahrungsaufgabe
Die Einrichtung verfügt entweder über einen:
a) gesetzlichen Bewahrungsauftrag (Archive) zur Bewahrung (historischen) schriftlichen Kulturguts.
b) oder eine Bewahrungsaufgabe (z.B. bei Sondersammlungen, Pflichliteratur in Bibliotheken).
c) oder es handelt sich um eine historisch gewachsene Sammlung (z.B. bei Museen)
2) Bedeutung des ausgewählten Kulturguts für RLP
Das ausgewählte Kulturgut stammt originär aus RLP und hat einen starken Bezug zur Geschichte des Bundeslandes.
3) Es handelt sich um unikale Dokumente von intrinsischem Wert
Mehrfachüberlieferungen werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und dem Bestreben einen möglichst großen Teil des schriftlichen Kulturguts zu erhalten nicht gefördert.
4) Nachhaltigkeit des Projekts bzw. planmäßiges Vorgehen
Es wird eine sachgerechte(r) und nachhaltige(r) Aufbewahrung/Umgang mit den Beständen garantiert.
Dies bedeutet unter anderem:
Die Aufbewahrungsbedingungen orientieren sich an den entsprechenden DIN-Normen, z.B. der DIN ISO 11799 oder der DIN ISO 67700. Die klimatischen Bedingungen im Magazin sind möglichst schwankungsarm, es findet eine regelmäßige Reinigung der Räume, des Bodens, der Regale und auch der Bestände selbst statt.
Es ist zudem eine fachlich qualifizierte Betreuung garantiert und Nutzende der historischen Bestände werden zum umsichtigen Umgang angeleitet. Dazu gehört auch, dass entsprechende Hilfsmittel, Schaumstoffkeile, Bleischlangen zur Verfügung gestellt werden.
Es liegt ein für den gesamten Bestand und alle damit zusammenhängenden Geschäftsgänge umfassendes Bestandserhaltungskonzept vor. Diese dokumentiert ein systematisches und auf die langfristige Bewahrung der Originale ausgelegtes Vorgehen in der Einrichtung.
Hinweis: Weitere Informationen zum Thema „Bestandserhaltungskonzeption“ folgen.
Es handelt sich hierbei um eine Festbetragsfinanzierung, bei der das Land 75% der Gesamtkosten und der Antragsteller 25% beisteuert. Die bei einer Bewilligung des Antrags zur Verfügung gestellten Landesmittel sind unveränderlich (Gültig für das Förderverfahren 2023)
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