Allgemeine Informationen zum Landesförderprogramm Bestandserhaltung der LBE
Seit 2019 werden vom Land Rheinland-Pfalz Maßnahmen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes gefördert. Die Erfahrungen der Pilotphase wurden evaluiert mit dem Ziel, das Förderprogramm ab 2021 zu verstetigen, Basis des Förderprogramms ist die Landeskonzeption (pdf-Datei).
Informationen zur jeweils aktuellen Förderrunde, inklusive des aktuellen Antragsformulars finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Für Fragen und weitere Informationen zum Förderprogramm wenden Sie sich gerne an die LBE.
Informationen zum Förderprogramm
Auch für 2021 können Sie wieder Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramms Bestandserhaltung beantragen.
Was ist neu?
Das Antragsformular (pdf-Datei) verfügt nun über eine Kommentarfunktion, die das Ausfüllen erleichtern soll. Bitte verwenden Sie nur noch dieses aktuelle Formular.
Die inhaltliche Ausrichtung des Programms ändert sich nicht, im Fokus stehen weiterhin bestandserhaltende Maßnahmen, die den Originalerhalt schriftlichen Kulturguts sichern.
Was bedeutet „kommentiertes Formular“? Wie funktioniert es?
Wenn Sie mit dem Cursor über die jeweiligen Felder des Formulars gehen, werden Kommentarfelder mit hilfreichen Informationen zu der entsprechenden Frage eingeblendet (die Kommentare nicht im „Online“-Modus, sondern nur nach dem Download/speichern der Datei sichtbar). Das Einblenden der Kommentarfelder erfolgt etwas zeitversetzt, haben Sie daher bitte ein wenig Geduld. Die Kommentarfelder bleiben nicht permanent eingeblendet. Um das jeweilige Feld noch einmal anzusehen, bewegen Sie bitte erneut den Cursor auf das jeweilige Feld. Dann erscheint das Kommentarfeld erneut.
Gerne können Sie uns natürlich bei Fragen rund um das Antragsformular und das Landesförderprogramm auch persönlich ansprechen/eine E-Mail schreiben.
Wo finde ich weitere Hinweise zur Antragsstellung?
Der für dieses Jahr geplante Workshop zum Antragsverfahren kann leider in diesem Jahr nicht stattfinden, wird aber 2021 nachgeholt.
Wir unterstützen Sie aber nichtsdestotrotz mit Informationen rund um das Thema Antragstellung. Hierfür haben wir in den vergangenen Wochen eine 6-teilige Präsentationsreihe mit dem Obertitel „Antragstellung leicht gemacht“ für Sie entwickelt, die Sie von den Vorüberlegungen, über das Ausfüllen des Antrags bis zur Durchführung und Dokumentation begleitet. Die einzelnen Teile der Präsentation stehen Ihnen zum Download im PDF-Format zur Verfügung.
Abgabetermin der Anträge bei der LBE für das Förderjahr 2021 ist der 15. Oktober 2020. Bis zu diesem Datum müssen die Anträge in Papierform bei der LBE vorliegen.
Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes:
Auch die Förderprogramme des Bundes (BKM-Sonderprogramm und KEK-Modellprojektförderung), welche die „Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes“ (KEK) durchführt, werden fortgesetzt. Antragsschluss ist jeweils der 31. Januar 2021. Beachten Sie hierzu bitte auch die Angaben auf der Website der KEK.
Beachten Sie: die Anträge zur Bundesförderung aus dem sog. „BKM-Sonderprogramm“ müssen von der LBE vorgeprüft und vom Ministerium befürwortet werden, daher müssen diese Anträge bis 1. Dezember 2020 im Original an die LBE geschickt werden, auch hier ist die zusätzliche digitale Zusendung sehr hilfreich.
Informationen zu den Förderlinien des Bundes: BKM-Sonderprogramm
Sie können auch Mittel im Rahmen des Landesförderprogramms Bestandserhaltung beantragen, um den notwendigen Eigenanteil für einen Antrag beim BKM-Sonderprogramm aufzubringen/zu ergänzen.
Beachten Sie: die Anträge zur Bundesförderung aus dem sog. „Sonderprogramm“ müssen von der LBE vorgeprüft und vom Ministerium befürwortet werden, daher müssen diese Anträge bis 1.12.2020 im Original an die LBE geschickt werden, auch hier ist die zusätzliche digitale Zusendung sehr hilfreich.
Auch in der zweiten Förderrunde des Jahres 2020 wurde erneut der große Bedarf an finanzieller Unterstützung der schriftliches Kulturgut verwahrenden Einrichtungen in Rheinland-Pfalz deutlich.
Im Rahmen der Förderrunde 2020_2 konnten folgende Einrichtungen gefördert werden:
- Stadtarchiv Andernach
- Stadtarchiv Bad Ems
- Evangelische Archivstelle Boppard
- Stadtarchiv Hachenburg
- Stadtarchiv Lahnstein
- Bibliothek der Abtei Maria Laach
- Stadtarchiv Montabaur
Auch in der ersten Förderrunde des Jahres 2020 wurde erneut der große Bedarf an finanzieller Unterstützung der schriftliches Kulturgut verwahrenden Einrichtungen in Rheinland-Pfalz deutlich. Insgesamt wurden 17 Anträge eingereicht, zur Förderung ausgewählt wurden 15 dieser Anträge. Der Großteil stammte wie auch im Vorjahr aus Archiven, meist in kommunaler Trägerschaft. Obwohl auch in dieser Runde Restaurierungsmaßnahmen den Großteil ausmachten, wurden auch vermehrt Verpackungsmaßnahmen beantragt.
Das Spektrum reichte hierbei von der Verpackung von Inkunabeln (Martinus-Bibliothek) und der Restaurierung der Mainzer Karmeliter-Chorbücher (Bischöfliches Dom- und Diözesanmuseum) über die Verpackung von Auswandererzeitungen des 19.Jh. (IPGV) zu der Restaurierung von Flurkarten des Westerwalds (Verbandsgemeindearchiv Rengsdorf-Waldbreitbach).
Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der geförderten Einrichtungen:
- Verbandsgemeindearchiv Dierdorf
- Eifelbibliothek des Geschichts- und Altertumsvereins Mayen
- Gutenberg-Museum
- Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde
- Bischöfliches Dom- und Diözesanmuseum Mainz
- Dom- und Diözesanarchiv Mainz
- Martinus-Bibliothek
- Universitätsbibliothek Mainz
- Stadtarchiv Nierstein
- Heimatmuseum Ockenheim
- Oppenheimer Geschichtsverein
- Stadtarchiv Pirmasens
- Verbandsgemeindearchiv Rengsdorf-Waldbreitbach
- Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Trier
- Archiv der Herzog-Wolfgang-Stiftung Zweibrücken
In Mainz wurden am 05. September die Ergebnisse der Förderrunde 2019 des Pilotprogramms zur Bestandserhaltung vorgestellt. Von den insgesamt 33 Anträgen konnten 14 Anträge gefördert werden. Stellvertretend für diese Einrichtungen stellten drei Vertreter aus den drei Sparten ihre geförderten Projekte vor.
Das Stadtarchiv Mainz stellte erfolgreich einen Antrag zur Restaurierung des „Großen Plans der Stadt und Festung Mainz 1734/35" von Maximilian von Welsch.
Das Dorfmuseum Leutesdorf ließ mit Hilfe der Fördermittel aus dem Pilotprogramm drei Nachbarschaftsbücher aus dem 18. und 19. Jahrhundert restaurieren und wieder benutzbar machen. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie im nächsten Punkt des Newsletters.
In der Bibliothek der Zisterzienserabtei Marienstatt sollen durch die nun ermöglichte Restaurierung zwei Bände des historischen Altbestandes der Bibliothek sowie eine Archivalie benutzbar gemacht und dauerhaft erhalten werden.
Die weiteren geförderten Einrichtungen sind:
- Heimat- und Bürgerverein Bad Bodendorf
- Stadtarchiv Bad Kreuznach
- Europäisches Burgeninstitut
- Stadtarchiv Cochem
- Leutesdorfer Dorfmuseum e.V.
- Stadtarchiv Linz am Rhein (Projektdokumentation, pdf-Datei)
- Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz
- Stadtarchiv Mainz (Projektdokumentation, pdf-Datei)
- Ortsgemeinde Ober-Olm
- Historisches Museum der Pfalz (Projektdokumentation, pdf-Datei)
- Vermögensverwaltungsgesellschaft Abtei Marienstatt mbH (Projektdokumentation, pdf-Datei)
- Stadtbibliothek Weberbach Trier
- Stadtbibliothek Worms (Projektdokumentation, pdf-Datei)
- Zentralarchiv der Evang. Kirche der Pfalz (Projektdokumentation, pdf-Datei)
Fragen zum Förderprogramm
2017 und 2018 hat die „Landesstelle Bestandserhaltung“ die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel verwendet, um beim Bund weitere Fördergelder zu beantragen. Alle Mittel flossen in zentrale Maßnahmen, d.h. die Landesstelle hatte für Einrichtungen die komplette Vergabe zentral durchgeführt, die Anlieferung der Verpackungsmaterialien erfolgte direkt bei den Einrichtungen. Auch für 2019 sind diese Anträge wieder geplant. 2020 sind keine zentralen Anträge der Landesstelle bei der KEK geplant. Die Anträge für Bundesfördermittel müssen von den beantragenden Einrichtungen selbst gestellt werden.
Da das Land Rheinland-Pfalz die Finanzmittel, die für Maßnahmen der Bestandserhaltung des schriftlichen Kulturgutes zur Verfügung stehen in 2019 aber verdoppelt hat, kommt erstmals zusätzlich ein Förderprogramm hinzu, dass 2019 und 2020 als Pilotprogramm gestartet wird. Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular (pdf-Datei).
Archive, Bibliotheken und Museen, die schriftliches Kulturgut bewahren und von ihrer Funktion her diesen Auftrag auch wahrnehmen, sind antragsberechtigt – unabhängig, wer ihr Träger ist. Ob der Antrag (pdf-Datei) vom Träger gestellt wird oder direkt von der Einrichtung ist dabei für das Förderverfahren selbst nicht ausschlaggebend. Wichtig ist, den Antrag vollständig auszufüllen, somit auch alle Kriterien zu erfüllen.
Das Förderprogramm hat vorrangig historische Bibliotheks- und Archivbestände im Blick, also Akten, Bücher u.ä. Das sind zum einen alle Bücher, die vor 1850 erschienen sind, dazu Nachlässe, Raritäten (auch jüngeren Datums), geschlossene Sammlungen u.ä.
Ein Bestandserhaltungskonzept sollte eine durchdachte Systematik des Handelns einer Einrichtung für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts enthalten.
Innerhalb der Konzeption sollten Antworten auf folgende Fragen vorhanden sein:
- Welche Art von Beständen (bezogen auf schriftliches Kulturgut!) besitzt die Einrichtung (Bücher, Akten etc.)?
- Wie ist die historische Bedeutung dieser Bestände zu beschreiben und zu bewerten?
- Wie ist die Schadenssituation der Bestände?
- Welche Maßnahmen wurden durchgeführt bzw. sind geplant und notwendig?
- Welche Funktion hat ihre Einrichtung bei der Bewahrung von historischem Kulturgut? Besitzt die Einrichtung einen Erhaltungsauftrag?
- Wie sieht die (voraussichtlich) zu erwartende Benutzung des Bestands aus?
Zusammenfassend: Die Konzeption sollte eine Gefährdungsanalyse und eine Schadensanalyse beinhalten. Große Bedeutung hat auch die Priorisierung der Bestände bzgl. der Maßnahmen, der Differenzierung der Schäden, der Bedeutung der Bestände sowie die Berücksichtigung der Funktion der Einrichtung. Ein Bestandteil sollte auch die (voraussichtliche) erwartete Benutzungserwartung sein.
Eine Konzeption kann ein ausformulierter Text sein oder tabellarisch dargeboten werden oder stichpunktartig im Sinne einer konzeptionellen „Skizze“ die wesentlichen Aussagen zusammenfassen. Wichtig ist, dass die genannten Aspekte alle geprüft und dargelegt werden.
Als fachliche Ansprechpartner sind die Mitarbeiter zu benennen, die gute Kenntnisse über den historischen Bestand der Institution haben, besonders bei Fragen der Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes, bevorzugt somit Restaurator(inn)en, Buchbinder(inn)en oder Archivare/innen und Bibliothekare/innen mit entsprechenden Kenntnissen.
Entscheidend ist, dass die beantragten Maßnahmen dem schriftlichen Kulturgut unmittelbar zugutekommen. Maßnahmen können z.B. besondere Verpackungsmaterialien sein, Massenentsäuerungsverfahren, Klimamessgeräte u.Ä. D.h. aber auch, dass andere Maßnahmen für den Erhalt des Kulturgutes wie z.B. Baumaßnahmen oder Erschließungsarbeiten bei diesem Programm nicht beantragt werden können. Auch Digitalisierungsprojekte können in diesem Rahmen nicht gefördert werden.
Die LBE möchte die im Rahmen des Landesförderprogramms geförderten Projekte gerne auf der Website und im Rahmen anderer Veröffentlichungen vorstellen. Die Veröffentlichung dient zum einen der Bewerbung der Fördermöglichkeiten im Bereich Bestandserhaltung, zum anderen können Ihre erfolgreich durchgeführten Projekte auch als Inspiration für andere Einrichtungen dienen, die vielleicht überlegen, einen Förderantrag zu stellen.
Hierzu benötigen wir von Ihnen einen Projektbericht, ähnlich dem Sachbericht, den Sie als Bestandteil des Verwendungsnachweises einreichen. Auch dieser Projektbericht sollte folgende Informationen enthalten:
- Was ist die Aufgabe Ihrer Einrichtung hinsichtlich der Bewahrung schriftlichen Kulturguts?
- Welche Objekte/Teilbestände wurden für den Antrag ausgewählt (mit Begründung)
- Wie sahen die vorliegenden Schäden aus? Mit Hilfe welcher Maßnahmen sollen diese Schäden behandelt werden?
- Schildern Sie kurz die Durchführung der Maßnahme(n)
- Wie sieht das Endergebnis aus und welche Maßnahmen sind zur nachhaltigen Erhaltung der Bestände geplant?
Zusätzlich ist eine bildliche Dokumentation des Vorher-nachher Zustands wichtig für eine Dokumentation der Förderung. So wird zum einen die Vielfalt des in rheinland-pfälzischen Einrichtungen bewahrten schriftlichen Kulturguts deutlich, zum anderen demonstrieren die Fotos auch die Wirksamkeit der unterschiedlichen bestandserhaltenden Maßnahmen.
Formale Vorgaben für Ihre Dokumentation:
1. Text: bitte als Word-Datei abspeichern, da wir die Texte evtl. noch für unsere ÖA-Zwecke bearbeiten. Max. 1 Seite.
- Es muss explizit auf die Förderung im Rahmen des Landesförderprogramms Bestandserhaltung hingewiesen werden:
- Konkret sollte diese Formulierung verwendet werden:
- „Gefördert im Rahmen des Landesförderprogramms Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz“
- Woher kommen die Fördermittel: Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK)
- Wer betreut das Förderprogramm fachlich: Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz (LBE) + Beirat Bestandserhaltung
2. Fotos: 2-3 Fotos, bitte separat als JPG-Datei zuschicken, qualitativ sollten die Bilder über eine Auflösung von 300 dpi verfügen, damit wir diese auch in Printveröffentlichungen verwenden können. Beachten Sie bitte auch: geben Sie immer die Bildautor*in an, damit wir einen korrekten Nachweis erbringen können.
Beachten Sie bitte auch folgenden Hinweis zur Verwendung der Fotos.
Hinweis zur Verwendung der im Rahmen der Projektdokumentation zur Verfügung gestellten Fotos:
Mit der Einsendung stellen Sie uns Fotos und weitere Bildmaterialien kostenlos zur Verfügung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesstelle Bestandserhaltung, sowie durch das LBZ (wo die LBE angesiedelt ist) genutzt werden dürfen. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Bildmaterialien dürfen von uns ggf. per Bildbearbeitung bearbeitet werden. Die Autorinnen und Autoren stellen sicher, dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind und der Fotograf/die Fotografin sowie abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
Sollten Sie mit den oben genannten Bedingungen nicht/oder nur teilweise einverstanden sein, geben Sie uns bitte eine schriftliche Rückmeldung.
1. Antragsstellung durch die Einrichtung – Abgabefrist für die Förderrunde 2021 war der 15.10.2020
2. Vorprüfung aller Anträge auf Vollständigkeit usw. durch die „Landesstelle Bestandserhaltung“
3. Prüfung und Empfehlung des Beirates der Bestandserhaltung in RLP zur Förderung beantragter Projekte
4. Entscheidung des zuständigen Ministeriums zur Vergabe der Mittel
5. Versendung des Zuwendungsbescheides sowie Überweisung der Fördermittel an die geförderten Institutionen.
6. Abwicklung des Auftrags durch die Institutionen
7. Der Verwendungsnachweis muss von den Antragsstellern bis 30.6.2021 an die Landesstelle Bestandserhaltung (Adresse: Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz, z. Hd. Frau Dr. Gerlach, Bahnhofplatz 14, 56068 Koblenz) geschickt werden.
2. Förderrunde 2020: voraussichtlich mitte 2020.
Wenn die Einrichtung den Zuwendungsbescheid hat, ist sie für die Abwicklung des kompletten Vergabeverfahrens allein verantwortlich, sie beauftragt einen Dienstleister und bezahlt nach Auftragserledigung die anfallende Rechnung. Die Fördermittel werden der Einrichtung zur Verfügung gestellt; dafür wird im Antrag bereits nach der Kontoverbindung des Antragstellers gefragt. Die Überweisung der Fördermittel erfolgt nach der Zuwendung „automatisch“. Der Antragssteller verpflichtet sich durch die Unterschrift auf dem Antrag aber, dass der Eigenanteil in Höhe von 10% der beantragten Summe zur Verfügung steht. Sollte sich daran im Laufe des Jahres etwas ändern, muss die „Landesstelle Bestandserhaltung“ umgehend informiert werden!
Ein Formular wird zur Verfügung gestellt, bis 30. Juni 2021 müssen die Verwendungsbescheide für 2020 an die Landesstelle Bestandserhaltung (Adresse: Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz, z. Hd. Frau Dr. Gerlach, Bahnhofplatz 14, 56068 Koblenz) geschickt werden
Vorlage Verwendungsnachweis (pdf-Dokument)
Aus verschiedenen Gründen kann es dazu kommen, dass ein beantragtes Projekt nur zum Teil gefördert werden kann, beispielsweise wenn die Anzahl der förderwürdigen Anträge die zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme übersteigt.
Was muss Ihre Einrichtung in diesem Fall tun?
1) Sie erhalten vor dem eigentlichen Zuwendungsbescheid ein Schreiben der LBE mit der Bitte um die Erstellung und Zusendung eines geänderten Finanz- und Kostenplans. Teilweise kann die Änderung der zur Verfügung gestellten Fördersumme auch mit fachlichen Auflagen verknüpft sein. Ist eine beantragte Maßnahme aus bestandserhalterischer Sicht nicht sinnvoll, so werden hierfür auch keine Fördermittel bereitgestellt. Beachten Sie bitte auch die Rückmeldefrist, die in diesem Schreiben enthalten sein kann, damit die LBE Ihnen den Zuwendungsbescheid so rasch wie möglich zuschicken kann.
2) Sie können für einen geänderten Finanz- und Kostenplan die Tabelle auf der entsprechenden Seite des Antragsformulars verwenden oder auch eine eigene Tabelle erstellen. Beachten Sie, dass die Verwendung der Fördermittel transparent aufgeschlüsselt werden muss, d.h. welche Summe für welche Maßnahme/Posten vorgesehen ist. Hierzu kann die Vorlage eines geänderten Angebots/Kostenvoranschlags notwendig sein. Berücksichtigen Sie zudem die (mögliche) Änderung der Eigenmittel.
3) Sollten sich durch die Teilförderung (Bestandteile) der beantragten Maßnahmen gegenüber der Angabe im Antrag verändern, so ist dies in der Anlage des geänderten Kosten- und Finanzplans zu erwähnen und vor allem auch fachlich zu begründen. Die LBE prüft solche etwaigen Änderungen und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.