Aktuelles
Aus organisatorischen Gründen wird das Datum für die Abgabe der Förderanträge auf den 1. Dezember 2023 gelegt. Anfragen zum Förderverfahren richten Sie bitte an die Mailadresse lbe(at)lbz-rlp.de
Die begleitende, bebilderte Handreichung zum LBE-Notfallset, einer modularen Materialsammlung zur Erstversorgung kleinerer Wasserschäden, liegt nun zum Download (pdf-Datei) vor.
Die Handreichung informiert Sie über den Aufbau und die Verwendung der enthaltenen Materialien und liefert Informationen zu den Austauschrhythmen der Materialien. Ebenso finden Sie auch eine Literatur- und Linkzusammenstellung zu den Themen Notfallvorsorge und Notfallbewältigung (Auswahl).
Die ebenfalls vorhandenen Inhaltslisten der einzelnen Boxen des modularen Sets können Sie zur Zusammenstellung bzw. Ergänzung eigener Notfallboxen verwenden.
Bitte beachten Sie, dass es keine neue kostenfreie Verteilaktion des LBE-Notfallsets geben wird und dieses auch nicht bei der LBE zu beziehen ist. Fachfirmen bieten Notfallboxen an, die zu erwerben sind, wenn Sie nicht selbst Material einzeln zusammenstellen wollen.
Anträge für das BKM-Sonderprogramm müssen durch die LBE erstgeprüft werden bevor sie an die KEK gehen. Dies ist ein verpflichtender Schritt. Es ist hierbei unerheblich, ob Sie den BKM-Antrag mit einer Landesförderung kombinieren oder nicht.
Die Anträge für das BKM-Sonderprogramm müssen in beiden Fällen bis zum 15.12.2023 der LBE digital und postalisch vorliegen. Antragsschluss bei der KEK ist der 31.01.2024.
Beachten Sie die ab der Förderrunde 2024 gültige Neuerung:
Wenn für dasselbe Projekt ein Antrag beim Land und beim Bund im Rahmen des BKM-Sonderprogramms gestellt wird: Als Anlage ist in diesem Fall der Finanzplan, der für den Bundesantrag vorgesehen ist, bereits beim Landesantrag einzureichen, d.h. bis zum 15.11.2023
Beachten Sie weiterhin, dass der Eigenanteil bei den Anträgen auf Landes- und Bundesebene identisch sein muss!
Weitere Informationen zu dem Prozess der kombinierten Antragstellung:
Weitere Informationen zum BKM-Sonderprogramm finden Sie auf der Homepage der KEK:
https://www.kek-spk.de/foerderung/bkm-sonderprogramm
Ab dem 01.10.2023 startet ein Pilotprojekt für die Unterstützung bei der Erstversorgung eines Wasserschadens im Notfall. Um Verluste beim Kulturgut u.a. auch durch Schimmelbefall zu vermeiden und auch die Folgekosten möglichst niedrig zu halten, spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Je früher und schneller Sie aktiv werden, desto besser.
Was umfasst das neue Angebot?
Wir haben beim Bestandserhaltungsdienstleister Schempp 200lfd.m Tiefkühlkapazität (pro Schadensfall jeweils auf 5 Monate befristet) sowie die notwendige Menge an Verpackungsmaterial (für max. die 200lfd.m) reserviert für Einrichtungen, die sich im Schadensfall bei der LBE melden und dazu eine Vereinbarung abschließen.
Für die Tiefkühlkapazität und das Verpackungsmaterial entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn die betroffenen Bestände erst einmal eingefroren sind, ist die Gefahr eines Schimmelbefalls gebannt und Sie haben Zeit für die Planung der Folgemaßnahmen und die Finanzierung dieser gewonnen.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
- Organisation der Abholung der Verpackungsmaterialien bei der Fa. Schempp
- Organisation der Verpackung der Bestände am Schadensort durch Beauftragung eines Dienstleisters
- Transport der verpackten Bestände zur Fa. Schempp
- Einfrieren für die Zeit nach den 5 Monaten
- Beauftragung notwendiger Folgemaßnahmen (Gefriertrocknung, Reinigung…)bei einem Dienstleister
- Rücktransport der Bestände zur Einrichtung
Weitere Informationen, u.a. zur Meldung des Schadens, zum Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem LBZ finden Sie hier:
Erstversorgung nach einem (kleineren) Wasserschaden – Angebot der LBE (PDF-Datei)
Vereinbarung für Tiefkühlkapazität und Verpackungsmaterial für schriftliches Kulturgut im Fall von kleineren Wasserschäden (PDF-Datei)